Was bietet BOB-SH?
Unterstützung des Beteiligungsprozesses in der
Bauleitplanung:
Funktionsvielfalt für Verfahrensträger:
- Sie konfigurieren ein neues Bauleitplanverfahren und stellen alle Information auf der Plattform bereit.
- Über ein zentrales Verzeichnis der zu beteiligenden Stellen und Träger öffentlicher Belange organisieren Sie deren Teilnahme.
- Mithilfe der Einladungsfunktion informieren Sie die zu beteiligenden Stellen/ Träger öffentlicher Belange über den Beginn der Beteiligung und fordern sie auf, Stellungnahmen abzugeben. Im Projektverlauf wird eventuell auch die Öffentlichkeitsbeteiligung online stattfinden.
- Für das Verwalten und Auswerten der Stellungnahmen stehen Ihnen vielseitige Filter- und Bearbeitungsfunktionen zur Verfügung.
- Sie erhalten eine konsolidierte Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Ergänzt um Ihre Abwägungsvorschläge entsteht daraus die Abwägungstabelle, die als Vorlage zur Abstimmung in den Gremien dient.
- Um die Antwortstellungnahme zu verfassen, ermöglicht Ihnen die Plattform die Zusammenarbeit mit anderen Kollegen und ggf. externer Planungsbüros.
- Abschließend versenden Sie direkt über die Plattform die Schlussmitteilungen an die Beteiligten.
Sichtung der Planungsunterlagen und Abgabe von Stellungnahmen:
Funktionsvielfalt für Träger öffentlicher Belange (TöB), sonstige Behörden, Öffentlichkeit:
- Mit der Einladung durch den Verfahrensträger erhalten die Mitwirkenden einen Zugang zu allen Informationen auf der Plattform.
- Durch die flexible Rollen- und Rechtestruktur ist es den TöB möglich, weitere Beteiligte (z.B. Sachbearbeiter) zum aktuellen Verfahren einzuladen.
- Die Stellungnahme wird direkt auf der Plattform verfasst. Eine thematische Zuordnung zu einem Planungsdokument (z.B. Begründungstext zum Bebauungsplan) ist absatzgenau möglich.
- Der geographische Ortsbezug der Stellungnahme erfolgt durch eine Einzeichnung in der Kartenansicht
- Über einen mehrstufigen Freigabeprozess wird die Stellungnahme beim Verfahrensträger eingereicht.
- Zum Abschluss des Verfahrens erhalten die Beteiligten eine Schlussmitteilung von Seiten des Verfahrensträgers zur abgegebenen Stellungnahme.