Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 "KiTa Dörphof" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.2 Anpflanzung einer Hecke

Als strukturelle Abgrenzung des Plangebietes und Eingrünungsmaßnahme wird im nördlichen Plangebiet eine zweireihige Hecke aus heimischen und standortgerechten Gehölzen gepflanzt. Gepflanzt werden verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch in Reihe auf Lücke. Als Arten kommen u.a. Hasel (Corylus avellana), Feld-Ahorn (Acer campestre) oder Hainbuche (Carpinus betulus) in Frage.

4 Planungsalternativen

4.1 Standortalternativen

Im Vorwege der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof wurde durch die dem KiTa-Verband Nordschwansen zugehörigen Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark eine umfassende Standortalternativenprüfung vorgenommen. Dabei wurden zunächst Flächen im Ortsteil Karby (Gemeinde Karby) untersucht, da die beiden bestehenden Einrichtungen hier derzeit räumlich nah beieinanderliegen und ursprünglich auch die beiden neuen Kindertagesstätten in Karby errichtet werden sollten. In Karby wurden drei Flächen untersucht, wovon zwei nicht zur Verfügung stehen und eine Dritte aufgrund der Verkehrssituation sowie der voraussichtlichen Inanspruchnahme durch die örtliche Grundschule als ungeeignet eingestuft wurde.

Als zweite Option wurden Flächen in der Gemeinde Dörphof untersucht, da die Gemeinde im KiTa-Verband Nordschwansen die Einwohnerstärkste der vier Gemeinden ist. In Dörphof war durch die Ermittlung der Verfügbarkeit der wohnbaulichen Entwicklungsflächen bereits bekannt, auf welche Flächen die Gemeinde Kaufoptionen anmelden könnte. Insofern hat sich sehr schnell der Standort nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ und westlich des HaGe-Umschlagplatzes als geeignet erwiesen. Dieser Standort liegt sehr zentral an der Ortsmitte und zudem in der Nähe des Ortseinganges zu Karby. Die überplante Fläche wurde im Rahmen der Siedlungsentwicklungsanalyse als nur bedingt für die Wohnbebauung geeignet eingestuft, da die Immissionssituation durch den angrenzenden, noch unregelmäßig genutzten Umschlagplatz eine Wohnnutzung einschränkt. Diese Einschränkungen sind für Flächen des Gemeinbedarfes weiter gefasst, sodass hier keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden.