Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen Bebauungsplan Nr. 10 (Erweiterung Solarpark)

Begründung

1. Planungsanlass und Planungsziel

Westlich der Ortslage Pahlen zwischen der Hauptstraße (L 172) im Norden und der Straße Höchster Berg (K 45) im Süden wird Kiesabbau durch die Firma Otto Timm GmbH & Co KG betrieben. Eine bereits aufgegebene Teilfläche ist im Jahr 2013 mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpark Pahlen" einer auf 30 Jahre befristeten solaren Nutzung zugeführt worden.

Auf der verbliebenen Kiesabbaufläche wird bis Ende des Jahres 2019 der Kiesabbau eingestellt. Im Anschluss beabsichtigt die Gemeinde Pahlen einen weiteren Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten und die Fläche für die Erweiterung des bestehenden Solarparks zur Verfügung zu stellen. Der Vorhabensträger Solarpark Höchster Berg GmbH &Co. KG möchte eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) einschließlich erforderlicher Nebenanlagen errichten. Genutzt werden soll die von den äußeren Böschungskanten den Kiesabbaus begrenzte Sohlfläche der Kiesgrube. Durch die vorangegangene Nutzung handelt es sich bei dem Plangebiet um eine wirtschaftliche Konversionsfläche.

Für die Errichtung der Photovoltaikanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden die Voraussetzungen für die Errichtung größerer ebenerdiger PV-Anlagen geregelt. Dementsprechend setzt die Abnahme der erzeugten Solarenergie und deren Einspeisevergütung die Lage der Anlage im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 30 BauGB voraus.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des zurzeit gültigen BauGB erarbeitet. Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Mit der Entwicklung von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien entspricht der vorhabenbezogene Bebauungsplan insbesondere den Zielsetzungen des Baugesetzbuchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes.

Für den Betrieb der Kiesgrube besteht eine Kiesabbaugenehmigung, die nach Einstellung des Kiesabbaus die Gesamtfläche als Ausgleichsfläche vorsieht. Da sich durch die Errichtung der PV-Anlage der Ausgleich verzögert, muss die Kiesabbaugenehmigung im Verfahren mit geändert werden. Um den Eingriff durch die Verzögerung zu minimieren, wird auch für die Erweiterungsfläche die Solarnutzung auf 30 Jahre befristet, bis maximal zum Jahr 2050. Nach vollständigem Rückbau der Anlage wird die vollständige Nachnutzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft realisiert.

2. Planverfahren

2.1. Aufstellungsbeschluss

Der Vorhabensträger beantragte bei der Gemeinde Pahlen die Einleitung eines vor-habenbezogenen Bebauungsplans i. S. des § 12 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pahlen beschloss in der Sitzung vom 05.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 (Erweiterung Solarpark Pahlen) für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße Höchster Berg (K 45) und westlich des bestehenden Solarparks“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB. Der Beschluss wurde am 15.03.2019 bekannt gemacht und am 29.03.2019 im Info-Blatt des Amtes KLG Eider veröffentlicht.