Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen Bebauungsplan Nr. 10 (Erweiterung Solarpark)

Begründung

5. BESCHREIBUNG DES VORHABENS

Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung bestehend aus ca. 13.664 Solarmodulen a 280 W mit einer voraussichtlichen Leistung von 3,8 MWp vorgesehen. Durch die Solarmodule wird Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umgewandelt, die in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Die Anlage besteht im Wesentlichen aus den aufgeständerten Photovoltaikmodulreihen (mit Wechselrichtern), Trafostationen, Masten mit Überwachungskameras sowie der Einzäunung. Die Photovoltaikanlage ist für einen Betrieb ohne personelle Beaufsichtigung konzipiert. Die zuverlässige Anlagenfunktion wird automatisch per Fernüberwachung gewährleistet.

Beräumung

Innerhalb der begrenzenden Böschungen wird vorhandener Erdstoff eingeebnet.

Photovoltaikmodule / -modulreihen

Die Photovoltaikmodule werden mit ca. 20° aufgeständert und nach Süden ausgerichtet. Zur Vermeidung von Verschattung ist ein Reihenabstand von ca. 1,60 m erforderlich. Als Fundamentierung dienen Rammpfähle aus verzinktem Stahl, deren Rammtiefe anhand von Ergebnissen einer noch zu erfolgenden Baugrunduntersuchung festgelegt werden. Bei Referenzprojekten mit ähnlichen Untergrundverhältnissen betragen die Rammtiefen ca. 2,5 m. Auf diesen Rammpfählen wird die Tischkonstruktion, die ebenfalls aus verzinkten Stahlprofilen besteht, montiert.

Je Tischkonstruktion soll nur eine Pfahlreihe verwendet werden. An den Profilen der Tischkonstruktion werden die Solarmodule in mehreren Reihen horizontal übereinander befestigt, so dass die höchste Stelle des Modultisches im Regelfall ca. 3,00 m, max. 3,5 m über Grund ist.

Abb.1: Darstellung der geplanten Tischkonstruktion (während der Bauphase)

Es sollen Photovoltaikmodule mit einer reflexionsarmen Oberfläche zum Einsatz kommen, die für die Freilandaufstellung geeignet sind. Die Solarzellen aus Silizium liegen hinter einer Schutzverglasung aus gehärtetem Glas, die in einem Aluminium-Rahmen als Modul gefasst sind. Die Module werden als String elektrisch in Reihe geschaltet und parallel zum Wechselrichter geführt. Die Wechselrichter wandeln den von den Modulen produzierten Gleichstrom in Wechselstrom um und bilden somit das Bindeglied zwischen Photovoltaikanlage und Stromnetz. Die handelsüblichen Stringwechselrichter werden unmittelbar an den Montagetischen befestigt. Kabelleitungen zwischen den einzelnen Gestellreihen und zu den Trafostationen werden unterirdisch verlegt.

Die Flächen zwischen und unter den Solarmodulen werden der Sukzession überlassen und als Biotoptyp Staudenflur entwickelt. Die vordere Modulunterkante liegt ca. 0,7 m über dem Boden, um eine Verschattung des Bewuchses zu minimieren.

Gebäude

Zur Stromeinspeisung in das örtliche Mittelspannungsnetz muss der Strom transformiert werden. Hierfür sind Trafostationen erforderlich, die gemäß 26. BImSchV und WHG § 19 gefertigt werden. Hiermit werden Geräuschemissionen auf das gesetzliche vorgeschriebene Maß begrenzt.

Einzäunung

Zum Schutz vor Diebstahl von Anlagenkomponenten und zur Vermeidung von Betretungen des Betriebsgeländes durch unbefugte Personen werden die gesamten Solarfeldflächen mit bis 2,50 m hohen Zäunen mit Übersteigschutz eingefriedet. Der Zaun beginnt jeweils ca. 15 cm oberhalb der Geländekante, um Kleintieren das Durchwandern des Solarparks zu ermöglichen. Die Zufahrt zum Gelände erfolgt über mindestens ein abschließbares Stahltor.

Rückbau

Die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstand- los wieder entfernt werden. Eine Sicherung des Rückbaus wird durch Festsetzung geregelt.

6. erschließung

6.1. Verkehrserschließung

Die äußere Verkehrserschließung des Standortes erfolgt über das öffentliche Straßennetz und die vorhandene Zufahrt von der K45, Straße Höchster Berg, aus. Von der Hauptstraße (L172) aus ist keine Zufahrt vorgesehen.

Zur inneren Erschließung der Photovoltaikanlage wird ein 3 bis 4 m breiter Zufahrtsweg angelegt, der auch die vorhandene PV-Anlage mit anbindet. Um die Fläche der PV-Anlagenerweiterung wird ein 3 m breiter unbefestigter Weg hergestellt, mit 0,5 m Abstand zum geplanten Zaun. Die Wege dienen gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt. Die Verkehrsfläche muss für Feuerwehrfahrzeuge befahren werden können. Die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr ist zu beachten.

Der ebenfalls über die Zufahrt an der K45 erschlossene Recyclinghof darf in seiner Erreichbarkeit nicht eingeschränkt werden.

Ob durch die geänderte Plangebietsnutzung für die Zufahrt von der K 45 eine Änderung vorliegt und somit eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich wird, ist vor Baubeginn mit dem LBV.SH, Regionaldezernat Süd, Fachbereich 462 ist abzustimmen. Im Grundbuch muss die Nutzungserlaubnis der Zufahrt dinglich gesichert werden.

In den Planteil wurden die Anbauverbotszonen entlang der L 172 und K 45 als 20- bzw. 15m-Streifen, vom zugewandten Fahrbahnrand aus betrachtet, nachrichtlich aufgenommen. In diesem Streifen dürfen weder Hochbauten, Aufgrabungen noch Aufschüttungen angelegt.