Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen Bebauungsplan Nr. 10 (Erweiterung Solarpark)

Begründung

9. Durchführungsvertrag / Kosten

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wird aufgestellt, da das Vorhaben konkret bestimmt ist und das zu schaffende Planungsrecht dem Vorhaben und dem Vorhabensträger dient. Der Vorhabensträger wird mit der Gemeinde Pahlen einen Durchführungsvertrag abschließen, worin das Vorhaben konkret beschrieben ist und worin sich der Vorhabensträger verpflichtet, das Vorhaben zeitnah zu realisieren.

Weiterhin trägt der Vorhabensträger sämtliche Planungs-, Erschließungs-, Realisierungs-, Betriebs- und spätere Rückbaukosten, sowie sonstige im Zusammenhang mit der geplanten PV-Anlage stehenden Kosten. Auch verpflichtet sich der Vorhabensträger, die im Umweltbericht beschriebenen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.

Der Gemeinde Pahlen entstehen aus der geplanten Maßnahme keine Kosten.

10. Flächenbilanzierung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 mit einer Größe von 86.698 m² gliedert sich in folgende Teilflächen:

Sondergebiet Photovoltaik (SO) 44.816 m² 51,7 %

Zufahrt 209 m² 0,2 %

Ausgleichsfläche M1 (Feldgehölz): 8.969 m² 10,4 %

Fläche M3-M7, M9 25.169 m² 29,0 %

(Böschung, Sukzession)

Fläche M8 (wechselfeuchte Senke): 4.170 m² 4,8 %

Fläche M2, M10, M11 (Knick): 3.365 m² 3,9 %

Summe: 86.698 100,0 %

11. Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Teil 2 der Begründung und gemeinsam mit dem Artenschutzfachbeitrag den Unterlagen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen (Erweiterung Solarpark Pahlen) für das Gebiet „Kiesabbauflächen südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße Höchster Berg (K 45) und westlich des bestehenden Solarparks“ beigefügt.