Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 121 mit 11. Änderung F-Plan

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3. BESTANDSSITUATION

3.1. Städteräumliche Einbindung

Die Stadt Bad Oldesloe ist Kreisstadt und liegt im nördlichen Teil des Kreises Stor- marn, in der Metropolregion Hamburg. Sie befindet sich ca. 50 km nordöstlich der Hansestadt Hamburg und 30 km südwestlich der Hansestadt Lübeck. Das Stadtge- biet umfasst eine Fläche von etwa 52,6 km². Die Stadt Bad Oldesloe hat ca. 24.600 Einwohner.

Das Plangebiet befindet sich in nordwestlicher Richtung unweit von der der Stadt Bad Oldesloe entfernt in Wolkenwehe, einem Stadtgebiet Bad Oldesloes. Innerhalb Wolkenwehes liegt das Plangebiet am südwestlichen Siedlungsrand.

Wolkenwehe weist im Westen eine unmittelbare Nähe zur Autobahn A21 und zur hoch frequentierten Grabauer Straße auf. Im Osten hat Wolkenwehe durch die Wol- kenwehe Dorfstraße einen direkten Übergang zur Stadt Bad Oldesloe, welche inner-

halb von wenigen PKW-Fahrminuten zu erreichen ist. Nordöstlich liegt das Natur- schutzgebiet Brennermoor. Überdies ist die Lage Wolkenwehes jedoch sehr ländlich beschaffen und von Feldern umgeben.

Wolkenwehe ist sowohl durch einen sehr dörflichen als auch landwirtschaftlichen Charakter geprägt, der jedoch in jüngster Zeit einer Veränderung unterliegt. Die langbestehenden landwirtschaftlichen Betriebe haben sich deutlich reduziert. Derzeit befindet sich in Wolkenwehe bloß noch ein Lohnunternehmer.

Das Plangebiet bettet sich in eine durchmischte Umgebung ein. Das nähere Umfeld ist von unterschiedlichen Strukturen geprägt. Auf der gegenüberliegenden Straßen- seite der Wolkenweher Dorfstraße befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im direkten Umfeld keine Bebauung aufweisen. Nordöstlich beginnt auf dieser Straßenseite eine Wohnbebauung, welche von Hofstrukturen und großen Gärten dominiert ist.

Im Osten stößt der Geltungsbereich an Grundstücke der Straße Fliederbusch. Dort schließt das Plangebiet an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65 mit der Festsetzung Dorfgebiet an. Dieser Geltungsbereich ist durch Einfamilienhäuser ge- prägt und weist ebenfalls einen sehr dörflichen Charakter auf. Großzügig geschnitte- ne Grundstücke prägen das Erscheinungsbild.

Im Süden befinden sich ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen, die das Plangebiet mit einer Knickstruktur eingrenzen. Im Westen trifft das Gebiet im fließenden Übergang auf landwirtschaftliche Flächen.

Abb. 11: Lage des Plangebiets im Stadtraum (schwarzer Kreis), ohne Maßstab (Quelle: Geodatenpor- tal Stormarn, Topografische Karte 50; GeoBasis-DE/LVermGeo SH 2020)

3.2. Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe hat eine Größe von etwa 3,1 ha (31.096 m²).

Dieser wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Straße Wolkenweher Dorfstraße,
  • im Osten durch das Wohngebiet Fliederbusch der Grundstücke mit den Haus- nummern 18 und 20 innerhalb des B-Plan Nr. 65 (Flurstücke 28/18, 28/13, 28/12 Flur 1, Gemarkung Wolkenwehe) sowie durch die Grundstücke der Wolkenwehe Dorfstraße 27 und 29 (Flurstück 25 Flur 1, Gemarkung Wolkenwehe),
  • im Süden durch das Flurstück 41 in der Flur 1, der Gemarkung Wolkenwehe und
  • im Westen durch das Flurstück 47/5 der Flur 1, Gemarkung Wolkenwehe.

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 kann der Abbildung 12 entnommen werden.

Abb. 12: Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.121, ohne Maßstab