Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Planung ist das Bestreben im Geltungsbereich der hier vorliegenden Bebauungsplanänderung ein Wohnquartier mit inklusivem Charakter zu entwickeln und so an bestehende Siedlungsstrukturen im Osten Kappelns anzuschließen. Hierbei wirken zwei Investoren zusammen, um eine vielseitige Wohnnutzung, bestehend aus Mehrfamilien- und Reihenhäusern, zu realisieren.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der geplanten Bebauung ist die 11. Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 1 erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 zwar bereits eine Wohnnutzung in Form eines reinen Wohngebietes vorsieht, jedoch lediglich eine Bebauung in Kettenhausform ermöglicht, was nicht länger der städtebaulich gewünschten Situation entspricht.

Durch die Umsetzung der Planung soll ein Beitrag geleistet werden zusätzlichen Wohnraum für die Stadt Kappeln zu schaffen, um einen bestehenden Bedarf zu decken und dabei eine bereits erschlossene Fläche baulich nachzuverdichten. Hierbei kann an bereits bestehende Siedlungsstrukturen angeknüpft und so ein bestehender Stadtteil weiterentwickelt werden. Auf diese Weise wird den planerischen Zielsetzungen des § 1 Abs. 6 Nr. 2 und 4 BauGB entsprochen.

So wird zum einen den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen, als auch der Erhalt und die Fortentwicklung eines bestehenden Ortsteils ermöglicht. Darüber hinaus wird durch die Nutzung einer bereits erschlossenen Fläche auch dem schonenden Umgang mit den Schutzgütern Boden und Fläche gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB nachgekommen.

2. Grundlagen, Verfahrensablauf, Planerarbeitung

2.1. Plangrundlagen und Verfahrensablauf

Als Kartengrundlage für den rechtlichen topografischen Nachweis der Flurstücke dient eine Kartengrundlage, die im Auftrag der Vorhabenträgerin durch ein Vermessungsbüro erstellt wurde. Der Plan des Vermessungsbüros basiert hierbei auf einer amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem-Karte (ALKIS) im Maßstab 1:1000 mit Stand vom 05. Mai 2021.

Rechtliche Grundlagen dieses Bebauungsplanes sind

  • das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353)
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)
  • die Planzeichenverordnung 90 (PlanZV), in der Fassung vom 18. Dezember 1990, zuletzt geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) sowie
  • die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO), in der Fassung vom 22.Januar 2009, zuletzt geändert am 06. Dezember 2021 (GVOBl. S. 1422).

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor:

  • die versiegelte Fläche liegt unter 20.000 m2,
  • durch die Bebauungsplanänderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen,
  • Natura 2000-Gebiete sind durch die Änderung des Bebauungsplans nicht betroffen und
  • bei der Planung sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten.

Gemäß § 13a Absatz 2 BauGB i. V. m. § 13 Absatz 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich. Die Schritte zur frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB werden regulär durchgeführt.

Dieser Bebauungsplan schafft neues Planungsrecht im Geltungsbereich.

In der Sitzung am 24.02.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Kappeln den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wurde im Zeitraum von …………………….. durchgeführt.

In der Sitzung am xx.xx.xxxx hat die Stadtvertretung der Stadt Kappeln den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst-

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB wurde im Zeitraum von ……………………. durchgeführt.

Der katastermäßige Bestand sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung wurden am __.__.____ als richtig bescheinigt.

Die Stadtvertretung der Stadt Kappeln hat am xx.xx.xxxx die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 als Satzung beschlossen.