Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Eigentumsverhältnisse

Bis auf die Verkehrsflächen, die sich im Eigentum der Stadt Kappeln befinden, sind alle Grundstücke im Privateigentum.

5.5. Boden- und Geländeverhältnisse

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde ein Bodengutachten zur Einordnung des Baugrundes und zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit durchgeführt. Hierzu wurden insgesamt 14 Kleinbohrungen im Plangebiet vorgenommen. Eine LAGA-Untersuchung an 2 Mischproben wurde bereits im Rahmen einer Voruntersuchung durchgeführt.

Bei Durchführung der Bohrungen wurde teilweise bereits ab 0,1 m Bohrtiefe Wasser innerhalb wasserführender Sandbänder angetroffen. Der Bemessungswasserstand ist in Höhe der derzeitigen Geländeoberkante anzusetzen. Es sind entsprechende Bauwerksabdichtungen und Wasserhaltungsmaßnahmen vorzusehen. Das Gelände fällt der vorhandenen Bebauung östlich des Plangebietes bis zur Baufläche an der Kehre der Glücksburger Straße von rund 9,70 ü NHN auf 4,30 m ü NHN ab.

5.6. Grünbestand/ Landschaftliche Ausgangsituation

Das Plangebiet ist aktuell durch offene Wiesenflächen sowie vereinzelt Bewuchs durch Hecken und Bäume geprägt. Eine Biotopkartierung wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchgeführt. Hierbei wurden Teilflächen im Plangebiet als gesetzlich geschützte Biotoptypen identifiziert. Der mögliche Umgang mit diesen inklusive Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen bzw. ein möglicher Ausgleich wird aktuell mit den zuständigen Fachdienststellen abgestimmt. Durch die im Plangebiet vorhandenen Leitungen, die bestehende Erschließung sowie die umliegende Bebauung weist das Gebiet bereits eine anthropogene Überformung auf.