Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Der südliche Teil des Geltungsbereiches befindet sich in landwirtschaftlicher Nutzung. Im Südwesten ist ein gut erhaltener, vorgeschichtlicher Grabhügel vorhanden. Entlang des Bennebeker Mühlenweges sowie entlang der westlichen Grenze des Plangebietes verlaufen z.T. dicht bewachsene Knicks.

Im nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein Betrieb des Garten- und Landschaftsbaues, der früher auch eine umfassende Baumschule betrieben hat. Die ehemaligen Baumschulflächen werden aktuell zum Teil als Lagerflächen genutzt, zum Teil liegen sie auch brach. Im Nordwesten des Betriebsgeländes ist ein Teich vorhanden, der zur Speicherung des Niederschlagswassers genutzt wird.

Das Gelände ist relativ eben und weist Höhen zwischen 13 m und 17 m über NHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag hat am 28.05.2019 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen