Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Die überplanten Flächen liegen im Westen der Gemeinde Owschlag am Rand der bebauten Ortschaft südlich der Landesstraße 265. Der nördliche Geltungsbereich wird durch einen Betrieb für Garten- und Landschaftsbau mit Gartencenter genutzt. Hier sind Teile der Fläche bereits für Gebäude, Wege und Lagerflächen versiegelt. Weitere Flächen wurden ehemals als Baumschule genutzt und liegen nun brach. Der südliche Planbereich wird bislang als Acker landwirtschaftlich bewirtschaftet. Zudem befindet sich hier ein vorgeschichtlicher Grabhügel.

Im Norden verläuft die Landesstraße 265. Im Osten sowie im Nordwesten grenzen weitere gewerblich genutzte Flächen an. Südlich und südwestlich befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen.

Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 15,07 ha. Die Geländehöhe variiert zwischen 13 und 17 m über NN, wobei das Gelände nach Süden hin leicht ansteigt.

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Owschlag wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 15,07 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Owschlag entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Hierbei wird der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes etwas größer gehalten als der des (parallel aufgestellten) Bebauungsplanes Nr. 24. Dies betrifft einen ca. 2,2 ha großen Bereich im Nordwesten des Plangebietes (Teile der Flurstücke 66/6 und 62). Diese Flächen sollen in einem zweiten Bauabschnitt später verbindlich überplant und erschlossen werden.

Mit der Planung verfolgt die Gemeinde Owschlag das Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung weiterer, gewerblich genutzter Flächen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Die Gemeinde hat mit den angrenzenden Bebauungsplänen Nr. 14 (Gewerbegebiet Kamp) und Nr. 22 (Industriegebiet an der Landesstraße) in den Jahren 2005 bzw. 2015 größere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Landesstraße 256 entwickelt. Vor allem das Gewerbegebiet ‚Kamp‘ ist seit einiger Zeit vollständig erschlossen und bebaut. Die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 22 dienen vorwiegend der Entwicklung der dort bereits ansässigen Betriebe. In letzter Zeit häufen sich bei der Gemeinde die Anfragen nach Gewerbegrundstücken unterschiedlicher Größe. Dieser Bedarf kann jedoch auf den derzeit zur Verfügung stehenden Flächen nicht gedeckt werden.

Weiterhin hat der ortsansässige Garten- und Landschaftsbaubetrieb, der sich ursprünglich aus einer Baumschule entwickelt hat, seinen Status als landwirtschaftlicher Betrieb (Erwerbsgartenbau) aufgegeben. Hierdurch entfällt zukünftig die privilegierte Nutzung nach § 35 BauGB. Mit der Bauleitplanung soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung des Betriebes geschaffen werden. Da der Betrieb einen Teil der ehemaligen Anzuchtflächen nicht mehr benötigt, sollen diese Flächen einer städtebaulich sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Da die angrenzenden Bereiche bereits einer gewerblichen Nutzung unterliegen bzw. für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen sind, strebt die Gemeinde auch für die ehemaligen Baumschulbereiche eine gewerbliche Nutzung an.

Im nördlichen Plangebiet ist im Bereich des Garten- und Landschaftsbaubetriebes die Ausweisung des Sondergebietes ‚Garten- und Landschaftsbau/Gartenmarkt‘ vorgesehen. Der übrige Geltungsbereich wird weitgehend als Gewerbegebiet dargestellt. Für die Regenwasserbeseitigung werden zwei Flächen für die Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Eine dieser Flächen umfasst einen vorhandenen Teich im nördlichen Plangebiet, der bereits durch den Gartenbaubetrieb zur Regenrückhaltung genutzt wird. Im Bereich des Hügelgrabes im südlichen Plangebiet wird zum Schutz des Denkmals und eines vorhandenen Knicks eine Grünfläche dargestellt. Im südwestlichen Plangebiet ist außerdem eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen.

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten: