Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, 2000

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (2000) weist in Karte 1 keine Darstellung für das Plangebiet auf.

In Karte 2 sind die Darstellung als Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie der Hinweis auf oberflächennahe Rohstoffe enthalten. Zudem ist ein archäologisches Denkmal verzeichnet.

Im Entwurf 2018 zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den (neuen) Planungsraum II ist in der Karte 1 keine Darstellung für das Plangebiet enthalten. In der Karte 2 wird der Bereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. In der Karte 3 ist der Hinweis auf oberflächennahe Rohstoffe enthalten.

1.4.5 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Owschlag ist der Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Baumschulfläche dargestellt. Zudem sind die vorhandenen Knicks sowie die archäologischen Denkmale verzeichnet. Im Entwicklungsplan sind für den Planbereich keine Maßnahmen dargestellt.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes sind Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG nicht gegeben.

Die vorhandenen Knicks unterliegen dem Schutz nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.

Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Der nächstgelegene Bestandteil des europäischen Netzes „Natura 2000“ ist das FFH-Gebiet 1623-306 'Owschlager See' ca. 1,6 km südöstlich des Plangebietes.

Im Südwesten des Plangebietes befindet sich ein vorgeschichtlicher Grabhügel, der gem. § 8 DSchG als archäologisches Denkmal (aKD-ALSH-3411) in die Denkmalliste eingetragen ist. Zudem ist das gesamte Umfeld als archäologisches Interessengebiet einzustufen.