Planungsdokumente: 19. Änderung des F-Planes der Gemeinde St. Michaelisdonn für das Gebiet „westlich der Eddelaker Straße (L 138) zwischen Marner Straße (L 142) und Engenweg sowie östlich des Verbandsvorfluters“ 4.1

Begründung

2.3 Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans vorrangig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im nördlichen und westlichen Bereich ist eine gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Osten des Geltungsbereichs befindet sich eine Friedhofsfläche und eine gemischte Baufläche.

Im Westen grenzt das Plangebiet, gemäß gültigen Flächennutzungsplan an ein gesetzlich geschütztes Biotop. Im Süden befinden sich ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung -Kleinwindenergieanlage- sowie Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung -Kläranlage-.

3. Erläuterung der Planfestsetzungen

Die Erläuterung der Plandarstellungen erfolgt im weiteren Verfahren.

4. Umweltbericht

Gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden verpflichtet, für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Betrachtet werden darin die Schutzgüter Mensch, Biotope, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.

Das Plangebiet liegt westlich der Eddelaker Straße (L 138) zwischen Marner Straße (L 142) und Engenweg sowie östlich des Verbandsvorfluters. Derzeit wird der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans vorrangig als Fläche für die Landwirtschaft genutzt, im Norden ist eine Nutzung als gemischte Baufläche festgesetzt, im Osten befinden sich eine Friedhofsfläche sowie ein gemischte Baufläche. Im Süden grenzen an die Fläche, eine Fläche für Entsorgungsanlagen -Kläranlage- und ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung -Kleinwindenergieanlage-.

Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III (Stand 2020) enthält für den Bereich des Plangebietes keine Darstellungen. Darüber hinaus weist die Karte östlich in 450 m Entfernung ein gesetzliches geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m § 21 LNatSchG aus. Des Weiteren ist östlich des Plangebietes in 330 m Entfernung ein Europäisches Netz Natura 2000 gemäß § 32 BNatSchG i.V.m § 23 LNatSchG. Zusätzlich ist östlich des Plangebietes (220 m) ein Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem, hier ein Schwerpunktbereich dargestellt. In 600 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich ein Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG Abs. 1 i.V.m § 13 LNatSchG.

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans an sich liegt außerhalb von Landschafts- und Naturschutzgebieten.

Gemäß Karte 2 zum Landschaftsrahmenplan befindet sich das Plangebiet innerhalb eines großräumig ausgewiesenen Gebiets mit besonderer Erholungseignung. Zudem liegt das Plangebiet im Bereich einer historischen Kulturlandschaft.

Die Karte 3 weist den Bereich als Hochwasserrisikogebiet gemäß §§ 73 und 74 WHG aus.

Östlich des Plangebietes befindet sich das Geotop Kliff Burg in Dithmarschen – Kuden – St. Michaelisdonn (KI 043). Zudem ist östlich des Plangebietes ist eine Waldfläche > 5 ha dargestellt.

Der Landschaftsplan der Gemeinde (1995) stellt den Betrachtungsraum in der Karte „Bestand“ als Intensivgrünland dar. In der Karte „Biotoptypen“ wird der Großteil der Fläche als „artenarmes intensiv genutztes Grünland incl. Ansaat-Grünland, z.t. gegrüppt“ und als „Intensiv-Grünland; frisch bis wechselfeucht, z.T. stark gegrüppt, z.T. mit Frischezeigern“ dargestellt.

Eine Bestandserfassung zum Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere wird im weiteren Verfahren im Umweltbericht dargestellt. Darauf basierend wird eine fachliche Bewertung durchgeführt, die als Grundlage für die Planung und Eingriffsbewertung dienen wird. Dabei werden Biotope im Bereich des Plangebietes in ihrer Bedeutung und hinsichtlich möglicher Auswirkungen bei Realisierung der Planung bewertet.

Zur Berücksichtigung der Vorschriften des besonderen Artenschutzes (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) werden Aussagen zur Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten getroffen, die bei Realisierung der geplanten Aufhebung zu beachten sind.

Der Umweltbericht wird ergänzt, bevor die Bauleitplanung als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt wird.

St. Michaelisdonn, ___.___.______ _______________________________

(Bürgermeister)