Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dorotheenthal" der Gemeinde Damp

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einzelnen Schutzgütern (gem. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz). Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einer Bestandsaufnahme durch den Verfasser im Juni 2022 sowie auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gutachten:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros Christoph Stolle aus Kiel (Dezember 2022).
  • Schalltechnisches Gutachten zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Damp“ des Ingenieurbüros für Akustik Busch GmbH aus Kronshagen (Dezember 2022).

Es werden bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.

An die Beurteilung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.

2.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Derzeitiger Zustand

Der Mensch und seine Gesundheit können in vielerlei Hinsicht von Planungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die drei im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen bestehenden und geplanten Funktionen Arbeit, Wohnen und Erholen gekoppelt. Dabei werden jedoch nur Wohnen und Erholung betrachtet, da Aspekte des Arbeitsschutzes nicht Gegenstand der Umweltprüfung sind.

Bei der Betrachtung ist von direkten Auswirkungen auf das Wohnumfeld (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm, sonstige Immissionen) und für die Erholungsfunktion (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm) auszugehen.

Der aktuelle und der aufgrund der Planungsabsichten künftig zu erwartende Zustand im Umfeld des Planbereichs stellt sich für die Funktionen ‚Wohnen‘ und ‚Erholung‘ wie folgt dar:

a) Wohnen

Im Plangebiet ist die Ausweisung der Sondergebiete ‚Tourismus‘ und ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ vorgesehen.

Im nördlichen Plangebiet, welches künftig als Sondergebiet ‚Tourismus‘ ausgewiesen werden soll, befindet sich das Gut Dorotheental. Das Gutsgebäude wird bereits zu Teilen touristisch genutzt. Die Nebengebäude dienen der Unterbringung landwirtschaftlicher genutzter Maschinen bzw. stehen leer. Nördlich des Plangebietes befinden sich die alten Arbeiterhäuser des Gutshofes. Diese dienen heute als Personalwohnungen und sind somit dem Betrieb zugeordnet. Weitere Wohngebäude sind im näheren Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden.

Das südliche bzw. östliche Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Auch das Umfeld des Plangebietes ist landwirtschaftlich geprägt, sodass die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken können.

b) Erholung

Im nördlichen Planbereich befinden sich im Gutsgebäude bereits einzelne Ferienwohnungen. Das übrige Plangebiet wird bislang landwirtschaftlich genutzt und weist somit keine Bedeutung für die Erholung auf. Östlich angrenzend sowie im südlichen Nahbereich befinden sich bereits ein Wohnmobilstellplatz sowie ein Campingplatz.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Verzicht auf die Planung können keine weiteren Ferienwohnungen im Bereich des Gutes Dorotheental entstehen. Ein langfristiger Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudebestandes könnte bei ausbleibender Nutzung nicht gewährleistet werden.

Ein neuer Wohnmobilstellplatz würde ebenfalls nicht entstehen, sodass die ackerbauliche Nutzung im östlichen Plangebiet fortgeführt würde. Auch die Grünlandflächen im südwestlichen Plangebiet würden voraussichtlich weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Veränderte Auswirkungen auf das Schutzgut ergeben sich dadurch nicht.

Auswirkungen der Planung

Da die Betroffenheit des Menschen, seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens im Plangebiet an die Aktivitäten Wohnen und Erholen geknüpft sind, muss insbesondere der Wirkfaktor Lärmimmission betrachtet werden. Die visuellen Beeinträchtigungen werden in Kapitel 2.1.7 (Landschaft) betrachtet.

Im baulich vorgeprägten nördlichen Plangebiet sollen Ferienwohnungen sowie Möglichkeiten zur Versorgung (kleine Gastronomie, Hofladen) entstehen. Im östlichen Plangebiet ist die Schaffung von Pkw- sowie Wohnmobilstellplätzen vorgesehen. Bezüglich der verschiedenen Nutzungen und der immissionsrechtlichen Situation innerhalb des Plangebietes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Daher wurde zur Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange im Dezember 2022 durch das Ingenieurbürobüro für Akustik Busch aus Kronshagen ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dieses kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

„Die Berechnungen ergaben, dass die Anforderungen der DIN 18005 und TA Lärm sowohl außerhalb als auch innerhalb des Plangebiets eingehalten werden.

Bezüglich der Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der K 61 und der Straße Dorotheental ergaben die Berechnungen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet tags eingehalten und nachts um bis zu 1 dB überschritten werden können.

Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 BauGB werden damit aus schalltechnischer Sicht gewahrt. An der Nordfassade des in Anlage 6 [des Gutachtens] dargestellten nördlichsten Gebäudes für Ferienwohnungen innerhalb des Geltungsbereiches sollten gesunde Wohnverhältnisse jedoch durch eine angemessene Grundrissgestaltung und ggf. auch durch passive Belüftungseinrichtungen sichergestellt werden.

Weitere Hinweise zu den passiven Schallschutzmaßnahmen finden sich im Abschnitt 10 [des Gutachtens].

Im parallel aufgestellten Bebauungsplan werden die Festsetzungsvorschläge aus dem schalltechnischen Gutachten übernommen.

Für die Erholungsnutzung ergibt sich durch die vorliegende Planung eine erhebliche Veränderung, da die überplanten Flächen zukünftig touristisch als Ferienwohnungen bzw. Wohnmobilpark genutzt werden sollen. Die Erholungsnutzung wird gegenüber der bislang von der Landwirtschaft dominierten Nutzung durch die Planung verbessert.

Die Erheblichkeit des Vorhabens auf das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist bei der Einhaltung der beschriebenen Schutzmaßnahmen als gering einzustufen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen des Menschen und der menschlichen Gesundheit durch Immissionen sind nicht zu erwarten.