Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dorotheenthal" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kürzeren Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen des parallel aufgestellten B-Planes, wird hier allgemein besonders hingewiesen. Diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B des parallel aufgestellten B-Planes (hier insbesondere der Anpflanz- und Erhaltungsgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen).
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text Teil B des parallel aufgestellten B-Planes.
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches durch das Vorhaben.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden.
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter/geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG.
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG).
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur- oder Bodendenkmälern (§ 15 DSchG).
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp dient der touristischen Nutzbarmachung des Gut Dorotheentals und angrenzender Flächen. Der vorhandene Gutshof und die ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude sollen künftig als Ferienwohnungen bzw. der Versorgung des Gebietes (Hofladen, Gastronomie) dienen. Der Gebäudebestand wird dafür umgebaut und durch einzelne Neuanlagen ergänzt. Das nördliche Plangebiet wird dementsprechend als Sondergebiet ‚Tourismus‘ dargestellt.

Im östlichen Plangebiet soll ein Wohnmobilstellplatz entstehen weswegen der Bereich als Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ ausgewiesen wird.

Weiterhin werden Teile des Plangebietes als Grünflächen verschiedener Zweckbestimmung (Parkanlage, Sport und Freizeit, Obstwiese, Campingplatz), eine Fläche für die Abwasserbeseitigung und eine Verkehrsfläche festgesetzt. Im südwestlichen Plangebiet wird zudem eine Maßnahmenfläche für Natur und Landschaft ausgewiesen. Eine bislang im F-Plan als Sondergebiet ‚Camping‘ dargestellte Fläche entfällt. Dieser Bereich wird künftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Das Plangebiet soll insgesamt touristisch entwickelt werden. Im nördlichen Plangebiet wird der vorhandene Gutshof Dorotheental umgenutzt und künftig durch Ferienwohnungen genutzt werden. Im östlichen Plangebiet werden hochwertige Wohnmobilstellplätze ausgewiesen. Im Zuge der Neuplanung wurde hinsichtlich der im Gebiet geplanten Nutzungen eine Schallimmissionsprognose erstellt, deren Ergebnisse im Bebauungsplan Nr. 20 berücksichtigt worden sind.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Rahmen der Planung wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet und berücksichtigt. Im Plangebiet sind geschützte Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien zu erwarten. Durch Maßnahmen zur Vermeidung (Bauzeitenregelungen, biol. Baubegleitung, Beleuchtungskonzept) sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen (Öffnen alternativer Gebäude für Rauchschwalben, künstliche Fledermaus- und Brutvogelquartiere) wurden die Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG berücksichtigt.

Die nach § 21 LNatSchG geschützten Knicks werden erhalten und durch eine Knickneuanlage ergänzt. Der Baumbestand wird erhalten. Neue Lebensräume entstehen weiterhin mit den umfangreichen Baumpflanzungen, der Anlage einer Streuobstwiese sowie der innerhalb der zu entwickelnden Maßnahmenfläche.

Die angrenzenden Waldflächen werden berücksichtigt und durch die Neuplanungen nicht beeinträchtigt.

Schutzgut Fläche: Im nördlichen Plangebiet dient die Planung der Umnutzung des historischen Gutshofes Dorotheental. Der Gebäudebestand wird um einzelne Neubauten ergänzt, die an dieser Stelle jedoch nur einen vergleichsweise geringen Flächenverbrauch verursachen. Im östlichen Plangebiet werden großflächig neue Wohnmobilstellplätze ausgewiesen. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem geregelten und ausreichenden touristischen Angebot in der Region begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar. Gleichzeitig entfällt eine ursprünglich im F-Plan vorgesehene Campingplatzfläche zugunsten einer Fläche für die Landwirtschaft.

Schutzgut Boden: Versiegelungen werden im Bereich der Sondergebiete ‚Tourismus‘ und ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ ermöglicht. Das Maß der baulichen Nutzung wird im parallel aufgestellten B-Plan entsprechend der geplanten Nutzungen festgesetzt. Im Sondergebiet ‚Tourismus‘ sind überbaubare Grundflächen von ca. 0,66 ha für den Gutshof sowie ca. 0,43 ha für die Pkw-Stellplätze zu erwarten. Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes ist eine überbaubare Grundfläche von ca. 0,12 ha geplant, die für Wohnmobilstellplätze und deren Zufahren bis 5,0 ha überschritten werden kann. Zusätzliche Versiegelungen werden durch das neue Regenrückhaltebecken verursacht. Mit dem Gutshof im nördlichen Plangebiet sowie der vorhandenen Straße, sind im Plangebiet bereits Versiegelungen vorhanden, die bei der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Entsprechend der Bilanzierung sind für die möglichen Neuversiegelungen ca. 2,12 ha Ausgleich zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt u.a. innerhalb des Plangebietes über die Maßnahmenfläche sowie die Grundfläche eines neu herzustellenden Knicks.

Schutzgut Wasser: Teile des nördlichen Plangebietes sind bereits versiegelt und sollen geringfügig erweitert werden. Die Neuversiegelungen südlich des Gutshofes und im Bereich des Wohnmobilstellplatzes werden zu einer weiteren Erhöhung des Oberflächenabflusses führen. Diesbezüglich wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan eine Berechnung nach A-RW 1 berücksichtigt. Der Erhalt und die umfangreiche Neuanpflanzung von Gehölzen wirken sich positiv auf die Verdunstung aus. Die vorhandenen Teiche werden erhalten.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Ostsee sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Die vergleichsweise geringen Neuversiegelungen sowie der Erhalt und die umfangreiche Neupflanzung von Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität aus.

Schutzgut Landschaft: Der Gebäudebestand im nördlichen Planbereich wird nur geringfügig und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie dem Erhalt des Baumbestandes erweitert und verändert. Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind dadurch nur in geringer Weise zu erwarten. Die Veränderungen durch die Ausweisung des großflächigen Wohnmobilstellplatzes werden durch umfangreiche Neupflanzungen gemindert. So soll der Stellplatz über Baumpflanzungen als parkähnliche Struktur entwickelt werden. In den Randbereichen werden dichte Gehölzstrukturen entwickelt. Knicks am Rand des Plangebietes werden erhalten, ergänzt und dienen weiterhin der Eingrünung. Großflächige Bereiche des Plangebietes werden als Grünfläche mit verschiedenen Zweckbestimmungen festgesetzt.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Das Herrenhaus wird als geschütztes Denkmal berücksichtigt. Die Planung dient dem Erhalt des historischen Gebäudebestandes. Weitere Kulturgüter und Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen im Bereich des Gutes Dorotheental südwestlich des Ostseebades Damp sind teilweise als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in Boden, Landschaftsbild und Wasserhaushalt sind jedoch insgesamt ausgleichbar. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in einem Artenschutzfachbeitrag berücksichtigt.

Nach Durchführung aller in der Bauleitplanung vorgesehener Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist bei Beachtung des Artenschutzfachbeitrags nicht zu erwarten.

6 Literatur- und Quellenangaben

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Landesbauordnung (LBO): Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. 2009 S. 6), zuletzt geändert am 06.12.2021 (GVOBl. 2021 S. 1422).

Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG): Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, in der Fassung vom 14.03.2002 (GVOBl. 2002 S. 60), zuletzt geändert 13.11.2019 (GVOBl. 2019 S. 425).

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG): Gesetz zum Schutz der Natur, in der Fassung vom 24.03.2010 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 S. 301), zuletzt geändert 02.02.2022 (GVOBl. 2022 S. 91).

Landeswaldgesetz (LWaldG): Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 05.12.2004 (GVOBl. 2004 S. 461), zuletzt geändert am 30.11.2021 (GVOBl. 2021 S. 1317).

Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. 2019 S. 425), zuletzt geändert am 03.05.2022 (GVOBl. 2022 S. 562).

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, neugefasst 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147).

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901).

Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein, Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 10.10.2019.

Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 09.12.2013 (ABl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Damp am …………. gebilligt.

Damp, den ………………………..

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Die Bürgermeisterin