Planungsdokumente: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"

Begründung

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp, genehmigt mit Erlass des Innenministers vom 16.02.1989 (in Kraft getreten am 17.11.1989 / 21.12.1991) sowie die 4. Änderung stellen das Plangebiet als Sonderbaufläche 'Ferienhäuser' dar.

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Der B-Plan Nr. 5/I wurde am 25.08.1987 von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und ist am 02.02.1990 in Kraft getreten.

Eine 1. Änderung, die Grünfläche an der Ostgrenze betreffend, wurde am 07.06.1993 als Satzung beschlossen und am 18.10.1994 in Kraft gesetzt.

Die 2. Änderung, die Straßenverkehrsflächen betreffend, trat am 23.03.1995 in Kraft.

Die 3. Änderung, einen Teil der Gartenappartements betreffend, trat am 25.08.2000 in Kraft.

Die 4. Änderung, das Wochenendhausgebiet betreffend, trat am 18.05.2001 in Kraft.

Die 5. Änderung, die gewerblich genutzten Bereiche des Ferienhausgebietes betreffend, trat am 19.07.2006 in Kraft.

Die 6. Änderung, die Änderung der Ferienhausbebauung in den gewerblich genutzten Bereiche des Ferienhausgebietes betreffend, trat am 19.10.2011 in Kraft.

Die 7. Änderung, die Ausweisung von Stellplätzen an der Straße 'Zum Yachthafen' betreffend, trat am 19.11.2015 in Kraft.

Für das Plangebiet gelten derzeit noch die Festsetzungen des Ursprungsplanes. Auf dem Flurstück 82/14 (Grundstücke Schweineweide 8 und 9), das als Sondergebiet 'Ferienhäuser' festgesetzt ist, sieht der B-Plan zwei überbaubare Flächen vor. Zudem ist auf dem Flurstück 82/16 eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung der Grundstücke 8 bis 10 festgesetzt.

1.4.5 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Damp (festgestellt am 20.12.2000) stellt im Geltungsbereich das vorhandene Ferienhausgebiet dar.