Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Stenderup, am südlichen Rand des Siedlungsgebietes um die Straße An de Diek und wenige hundert Meter südlich der Bundesstraße 199 (B199). Die nächst gelegenen Küstenabschnitte in nordwestlicher wie auch in östlicher Richtung liegen in einer Entfernung von ca. 3,6 km. Das Ortszentrum von Gelting liegt in nordwestlicher Richtung ca. 2 km entfernt. Über die B199 wird in südöstlicher Richtung die Stadt Kappeln in einer Entfernung von ca. 11 km und in westlicher Richtung das Oberzentrum Flensburg in einer Entfernung von ca. 37 km erreicht.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 56/22, 56/32, 56/33, 56/34, 56/45, 56/53, 59/8, 59/9 sowie Teilflächen der Flurstücke 56/44, 59/7, 88/1 und 101/18 und hat eine Größe von ca. 2,8 ha.

1.3 Raumordnungsplanung

Im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) ist die Gemeinde Gelting als ländlicher Zentralort (vgl. Ziffer 2.2.4) im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 1.4) eingestuft und nimmt folglich für ihren Verflechtungsraum eine Versorgungsfunktion ein. Das Plangebiet liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 3.7.2) südlich der Bundesstraße B199, siehe auch nachfolgende Abbildung.

Abb. Ausschnitt aus dem LEP 2010

Auch im Regionalplan für den Planungsraum V – Landesteil Schleswig von 2002 – wird Gelting als ländlicher Zentralort (vgl. Ziffer 6.1 (1)) im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 4.2 (1)) eingestuft. Der Plangeltungsbereich liegt im Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 5.4 (1)) und in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz (vgl. Ziffer 5.5 (2)).

Abb. Ausschnitt aus dem Regionalplan – Planungsraum V

Auf den Landschaftsrahmenplan wird im Umweltbericht, Kap. 4.1.2.9 „Fachplanungen“, eingegangen.

1.4 Übergeordnete gemeindliche Planung

Der Plangeltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche der 2. Änderung sowie die vollständige Fläche der 6. Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelting. Der weitaus größte Teil des Plangeltungsbereiches schließt südlich bzw. westlich an die Flächen der 2. und der 6. FPlanänderung an. Dieser Bereich ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, wird für diesen Bereich die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von gewerblichen Bauflächen.

Auf den Landschaftsplan der Gemeinde Gelting wird im Umweltbericht, Kap. 4.1.2.9 „Fachplanungen“, eingegangen.