Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Umweltbericht

4.1. Einleitung

Gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden verpflichtet, für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes

4.1.1.1 Angaben zum Standort

Das Gebiet der 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, im Weiteren Plangebiet genannt, liegt ca. 2 km südöstlich vom Ortskern der Gemeinde Gelting, südlich der Bundesstraße 199 (B 199).

Das Plangebiet umfasst eine ca. 2,8 ha große Fläche.

Das Plangebiet besteht zum einen aus dem bisherigen Betriebsgrundstück im Osten, das mit ein- bzw. zweigeschossigen Betriebsgebäuden bebaut ist.

Der überwiegende Flächenanteil besteht jedoch aus Landwirtschaftsflächen. Eine Ackerfläche schließt westlich an das bisherige Betriebsgrundstück an. Daran nördlich anschließend liegt eine Grünlandfläche.

Die Landwirtschaftsflächen sind von Knicks gegliedert, die an den Plangebietsrändern verlaufen. Ein Knick verläuft auch an der Grenze des bisherigen Betriebsgrundstückes zur Ackerfläche. Ein weiterer Knick verläuft am östlichen Rand des bisherigen Betriebsgrundstückes. In den Knicks im nordwestlichen Bereich des Plangebietes randlich zur Grünlandfläche stehen z. T. großkronige Eichenbäume.

Am südlichen Rand der Grünlandfläche befindet sich ein Klärteich, am nördlichen Rand des bisherigen Betriebsgeländes befindet sich ein Regenrückhaltebecken.

Das bisherige Betriebsgrundstück im Osten des Plangebietes wurde bereits durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 9 im Jahr 1998 überplant. Hier wurde für den überwiegenden Flächenanteil ein Gewerbegebiet mit GRZ 0,6 festgesetzt. Am nördlichen Rand wurde eine Fläche für Regenwasserrückhaltung am jetzigen Standort festgesetzt. Im südlichen Bereich ist im bestehenden Bebauungsplan eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. In dieser Fläche steht eine Laubbaumreihe.

Westlich und südlich außerhalb des Plangebiets setzt sich Landwirtschaftsfläche fort. Nördlich des Plangebietes grenzen bebaute Flächen für Gewerbenutzung und Wohnen an.

4.1.1.2 Art des Vorhabens und Festsetzungen

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden die Bauflächen für die Erweiterung des Betriebsgeländes der Tischlerei Pfeiffer als Gewerbegebiet ausgewiesen. Dieses Gewerbegebiet wird unterteilt in das Teilgebiet GE1 im Norden und das Teilgebiet GE2 im südlichen und östlichen Bereich, das das bestehende Betriebsgrundstück mit einschließt.

Durch die Festsetzungen soll die Errichtung von drei eingeschossigen Hallen mit jeweils einer Grundfläche von 1.250 m² für Fertigung und Bootslagerung, sowie von Mitarbeiter- und Wohnmobilstellplätzen, Lager- und Rangierflächen ermöglicht werden. Für das gesamte Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Für den bereits mit dem Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung mit GRZ 0,6 festgesetzten Teil des Teilgebietes GE2 wird die GRZ entsprechend auf 0,4 geändert.

Die maximale Höhe baulicher Anlagen wird auf 10 m über Straßenniveau begrenzt, siehe auch Kap. 2.1 „Art und Maß der baulichen Nutzung“.

Im Bereich des Teilgebiets GE1 wird am südwestlichen Rand eine Fläche für einen Klärteich festgesetzt. Der hier etwas weiter östlich vorhandene Klärteich soll auf diese Fläche verlegt werden.

Im Bereich des Teilgebiets GE2 wird an dessen südwestlichem Rand eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken festgesetzt. Das im östlichen Bereich vorhandene Rückhaltebecken soll durch ein neues, dem künftigen Bedarf entsprechend vergrößertes Regenrückhaltebecken im westlichen Bereich ersetzt werden.

Das Plangebiet wird über die vorhandenen Straßen „Am Wasserwerk“ und „An de Diek“ erschlossen. Die innere Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt über private Flächen, die zum Teil mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Leitungsträger versehen werden, u.a. um die Erreichbarkeit des Regenrückhaltebeckens zu gewährleisten.

Festsetzungen zum Schutz und zur Erhaltung und Pflege von Knicks zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Grünflächen werden im Kapitel 4.4 „Vermeidung, Verhinderung, Minimierung und Ausgleich“ beschrieben.

4.1.1.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Die Größe des Bebauungsplangebietes beträgt rund 2,8 ha.

Das Gewerbegebiet umfasst darin etwa 2,5 ha. Davon nimmt das Teilgebiet 1 (GE1) 0,6 ha und das Teilgebiet 2 (GE2) 1,9 ha Fläche in Anspruch.

Die Verkehrsflächen betragen etwa 0,06 ha, die Entsorgungsflächen 0,1 ha. Davon entfallen ca. 0,04 ha auf das Regenrückhaltebecken und ca. 0,06 ha auf die Fläche des Klärteichs.

Die Knickflächen umfassen etwa 0,08 ha, die Pflanzflächen ca. 0,06 ha.

Genaue Angaben zum Grad der Flächenversiegelung und Bebauung nach Realisierung des Bebauungsplanes sind im Kapitel 4.2.2 „Schutzgut Boden / Fläche - Prognose der Umweltauswirkungen“ enthalten.