Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 2.16 für das Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, nördlich Am Eichenhain, westlich Barsbütteler Landstraße, südlich Am Bondenholz"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Die Gemeinde Barsbüttel ist durch ihre Lage in unmittelbarer Nähe zur Stadt Hamburg und dennoch im Grünen ein äußerst beliebter und stark nachgefragter Wohnstandort. Vermehrte Baugesuche aus dem Ort veranlassten die Gemeindevertretung Barsbüttel dazu, im Rahmen der Planung bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ort bestehen zurzeit keine Möglichkeiten, Baulandreserven bzw. Innenentwicklungspotenziale zeitnah in einer nennenswerten Größenordnung zu aktivieren. Die wachsende Nachfrage nach Wohngrundstücken kann durch die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale nicht befriedigt werden. Besonders der Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum ist in der Gemeinde sehr hoch.

Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.16 begegnet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die wohnbauliche Entwicklung zu lenken und das Angebot für den örtlichen Wohnungsbedarf zu verbessern. Obwohl am Rande des Siedlungsgebietes gelegen, weist das Plangebiet eine sehr gute Erschließungslage auf. Ihre günstige Lage bietet für die zukünftigen Bewohner ideale Möglichkeiten sowohl in infrastruktureller als auch in landschaftlicher Hinsicht. Kindergarten, Schule, und Bereiche für die Naherholung sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Das macht diese Wohnbaufläche attraktiv für Bauwillige jeden Alters.

Neben der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für den örtlichen Bedarf ist der Neubau der örtlichen Feuerwache der zweite Anlass der hiesigen Planung. Die jetzige Wache südlich der Grundschule Willinghusen ist zu klein und erfüllt nicht mehr die aktuellen Sicherheitsanforderungen. Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Standort gibt es keine. Eine Sanierung erscheint ebenfalls unwirtschaftlich. Durch die Standortverlagerung der Feuerwache könnte das ehemalige Gelände der Feuerwehr zum einen als Erweiterungsfläche für die nördlich angrenzende Grundschule oder als Standort für ein geplantes Dorfgemeinschaftshaus fungieren. Die soziale Infrastruktur, wie auch die örtliche Feuerwehr, des Ortsteils befindet sich am östlichen Ortsrand, wo eine zweite Ortsmitte entstanden ist. Hier sind die Grundschule, eine Kindertagesstätte, der örtliche Sportverein Willinghusener SC und andere soziale Infrastruktureinrichtungen anzutreffen. Durch die 'zentrale Lage' wäre der jetzige Standort der Feuerwehr ideal für die Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses.

Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen im Ortsteil Willinghusen ist größer als das vorhandene Angebot. Daher soll ebenfalls eine Kindertagesstätte im Plangebiet ihren Platz finden. Mit dem Neubau einer Kindertagesstätte will die Gemeinde das vorhandene Angebot an Betreuungsplätzen verbessern. Insgesamt sollen voraussichtlich ca. vier bis sechs Betreuungsgruppen entstehen.

Ergänzend soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ein überörtlicher Radweg entlang der 'Barsbütteler Landstraße' planungsrechtlich vorbereitet werden und ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren ersetzen.

2.2 Ziele der Planung

Die Gemeinde Barsbüttel verfolgt mehrere planerische Ziele mit der vorliegenden Planung. Zum einen ist es beabsichtigt, ein neues Wohngebiet für den örtlichen Bedarf auszuweisen, zum anderen den Neubau der örtlichen Feuerwehrwache und den Bau einer Kindertagesstätte im Plangebiet planungsrechtlich vorzubereiten. Ergänzend ist die Planung eines überörtlichen Radweges entlang der 'Barsbütteler Landstraße' Gegenstand des Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.16 verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die städtebauliche Entwicklung zu lenken und das Angebot für den örtlichen Wohnungs- und Kinderbetreuungsbedarf zu verbessern. Obwohl am Rande des Siedlungsgebietes gelegen, weist das Plangebiet eine gute Erschließungslage und eine direkte Anbindung an das Siedlungsgefüge auf.

Die gemeindlichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

  • Bereitstellung von Wohnbauflächen für dringend benötigten öffentlich geförderten Wohnungsbau;

langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der örtlichen Feuerwache und den Bau einer Kindertagesstätte;

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines überörtlichen Radweges entlang der 'Barsbütteler Landstraße';

Berücksichtigung des Biotopschutzes (Knick im Westen, Osten und zum Teil im Süden).

3. Inhalte des Bebauungsplans