Planungsdokumente: Gemeinde Wallen - Innenbereichssatzung (nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB)

Begründung

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele

Die Gemeinde Wallen liegt direkt an der Eider im Kreis Dithmarschen. Die Kreisstraße 47, die Pahlen und Delve miteinander verbindet, verläuft östlich an Wallen vorbei.

Das Plangebiet umfasst die Gebäude vom nördlichen bis südlichen Ortsrand von Wallen. Es verläuft entlang der Dorfstraße, begrenzt im östlichen Teil durch die Pahlener Straße (K 47). Es soll ein untergeordneter Bereich südlich in den Innenbereich gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB einbezogen werden.

Die Gemeinde Wallen plant vor diesem Hintergrund, für den Ortsteil die im Zusammenhang bebaute Ortslage zu definieren und in geringfügigem Umfang durch das Grundstück südlich von Dorfstraße 13 zu erweitern. Für die Gemeinde Wallen existiert kein Flächennutzungsplan.

Durch sukzessive Nachverdichtung im Bestand hat sich Wallen zu einer Siedlung entwickelt. Das Satzungsgebiet stellt sich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gemäß § 34 BauGB dar. Zur äußeren Abgrenzung und Klarstellung des Bebauungszusammenhangs wird der Innenbereich vom Außenbereich abgegrenzt gemäß § 34 (4) Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung). Darüber hinaus werden bereits baulich geprägte Bereiche im Außenbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen (Nr. 3) (Einbeziehungssatzung).

Der Bereich der Innenbereichssatzung ist rund 3,8 ha groß. Die Klarstellungstellungssatzung umfasst insgesamt circa 3,6 ha, der Bereich der Einbeziehungssatzung umfasst circa 0,15 ha.

2. Planerische Vorgaben

2.1 Landesplanung

Wallen liegt gemäß Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) im ländlichen Raum und liegt innerhalb eines Vorbehaltsraums für Natur und Landschaft. Es gehört zu keinem Stadt- oder Umlandbereich.

Entsprechend dem LEP-Entwurf 2018 gehört Wallen zu einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft und liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.