Planungsdokumente: Gemeinde Wallen - Innenbereichssatzung (nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB)

Begründung

5. Eigentumsverhältnisse

Das Grundstück ist in privater Hand. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, dass Grundstück entsprechend der Festsetzungen zu gestalten und zu unterhalten.

6. Sonstiges

Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung sind aktuell nicht festzustellen. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß § 15 DSchG (in der Fassung vom 30. Dezember 2014) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Des Weiteren befindet sich im Innenbereich von Wallen mit der Alten Schule an der Dorfstraße 8 ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches unter der Objekt-Nummer 6307 im Register des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holsteins aufgenommen wurde.

Die Ver- und Entsorgung ist im ortsüblichen Rahmen gesichert. Zusätzliche Erschließungsaufwendungen werden nicht erforderlich.

Die Gemeinde Wallen hat mit dem betroffenen Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planungskosten und der Kosten für die Ausgleichskompensation geschlossen. Kosten für die Gemeinde fallen nicht an.

Wallen, ___.___. ________________________________

(Bürgermeister)

7. Anlagen