Planungsdokumente: Gemeinde Wallen - Innenbereichssatzung (nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB)

Begründung

2. Planerische Vorgaben

2.1 Landesplanung

Wallen liegt gemäß Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) im ländlichen Raum und liegt innerhalb eines Vorbehaltsraums für Natur und Landschaft. Es gehört zu keinem Stadt- oder Umlandbereich.

Entsprechend dem LEP-Entwurf 2018 gehört Wallen zu einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft und liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

2.2 Regionalplanung

Gemäß Regionalplan für den Planungsraum IV 2005 (RP IV) liegt Wallen in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Des Weiteren befindet sich Wallen im Nahbereich zu Hennstedt und Tellingstedt.

Der Bereich westlich von Wallen ist als Naturschutzgebiet sowie ein kleinerer Teil als Vorranggebiet für Naturschutz eingetragen.

In der Neuaufstellung des Regionalplans – Sachthema Windenergie 2019 sind keine Flächen zur Nutzung von Windenergie in der Nähe der Gemeinde vorgesehen.