Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13. Kampfmittel

Gemäß der Anlage zur 'Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel' (Kampfmittelverordnung) vom 07.05.2012 gehört die Stadt Schwentinental zu den Gemeinden, die durch Bombenabwürfe im 2. Weltkrieg in besonderem Maße betroffen waren. Aus diesem Grund ist ein Vorkommen von Kampfmitteln im Plangebiet nicht auszuschließen. Vor Beginn von Bauarbeiten ist die Fläche auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Mühlenweg 166, 24116 Kiel durchgeführt. Der Bauträger wird darauf hinwiesen, dass er sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollte, damit evtl. Sondier- und Räummaßnahmen in das Bauvorhaben einbezogen werden.

Im südwestlichen Bereich des Plangebietes hat es bereits eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst gegeben.

14. Auswirkungen der Planung (Umweltbericht)

Die Deutsch-Ordens Altenhilfe GmbH (DOA) betreibt in Schwentinental seit vielen Jahren ein Alten- und Pflegeheim. Sie plant eine Erweiterung der Einrichtung um ein sogenanntes "Quartierszentrum", bestehend aus maximal 30 Pflegewohnungen, einer Tagespflegeeinrichtung, eines Kindergartens mit drei Gruppen, zwei therapeutischen Praxen und eines Quartierstreffs.

Durch die Planung wird dem steigenden Bedarf an Tagespflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen für Senioren (Pflegewohnungen) für die Stadt Schwentinental und insbesondere im Ortsteil Raisdorf nachgekommen. Des Weiteren werden im Neubau Flächen geschaffen, um zusätzliche Angebote in der Pflege, der Betreuung und der medizinischen Versorgung unterbringen zu können. Neben dem Aspekt der Pflege und Gesundheit wird durch die Planung einer Kindertagesstätte auch dem steigenden Bedarf an Kindergartenplätzen nachgekommen.

Die Ziele und Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) werden mit der Planung eingehalten. Vorgaben aus dem Regionalplan ergeben sich nicht.

Mit der Planung werden Flächen für den Bau des Quartierzentrums sowie zur Erweiterung der Stellplatzanlage versiegelt. Dies betrifft Flächen, die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan Nr. 46 als Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt bzw. festgesetzt worden sind.

Negative Auswirkungen für die 'St.-Annen-Weg' und der 'August-Streufert-Straße' durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen sind nicht erkennbar, da durch die Erweiterung lediglich ein geringfügig zusätzliches Verkehrsaufkommen entsteht. Die bestehende Stellplatzanlage wird ausgebaut, um den erhöhten Stellplatzbedarf auf dem Grundstück unterzubringen. Die Zufahrt der erweiterten Stellplatzanlage sowie der Neuanlage der Stellplatzanlage wird ausschließlich über den 'St.-Annen-Weg' erfolgen. Über die 'August-Streufert-Straße' wird lediglich die Feuerwehrzufahrt, die Behindertenstellplätze sowie die Ver- und Entsorgung erschlossen. Besucherverkehre sollen über die Zufahrt der 'August-Streufert-Straße' durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

Der Ziel- und Quellverkehr, der insbesondere durch den Betrieb der Kindertagesstätte verursacht wird, kann von der Straße 'St.-Annen-Weg' aufgenommen werden. Durch die geplanten Stellplätze, die auf dem Gelände geplant sind, wird es in dem 'St.-Annen-Weg' und der 'August-Streufert-Straße' zu keiner Zunahme des ruhenden Verkehrs kommen.

Der Betrieb der Kindertagesstätte führt zu Lärm, der dadurch verursacht wird, dass die Kinder draußen, d.h. im Außenspielbereich, spielen werden. Dieser Lärm stellt gemäß § 22 Abs. 1 a Bundesimmissionsschutzgesetz keine schädliche Umwelteinwirkung für das Schutzgut 'Mensch' (menschliche Gesundheit) dar. Das bedeutet, dass dieser Lärm im rechtlichen Sinne nicht als schädlich gilt. Dieser Lärm gilt vielmehr als zumutbar und muss deshalb von den Anwohnern hingenommen werden.

Das gesetzlich geschützte Kleingewässer in dem südwestlichen Randbereich sowie der am westlichen Grundstücksrand gelegene Gehölzstreifen sollen dauerhaft erhalten bleiben.

Die Ausweisung der verschiedenen Bauflächen wird zu umfangreichen Flächenversiege-lungen führen, die durch geeignete naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Ferner werden einzelne Knickabschnitte entwidmet / beeinträchtigt werden. Die Entwidmung / Beeinträchtigung des Knicks wird durch Knick-Neuanlagen ausgeglichen.

Das Gelände des Plangebietes weist eine deutliche Neigung Richtung Westen auf. Die Geländehöhen liegen zwischen ca. 31 m über NN im Niederungsbereich im Westen und ca. 36 m über NN im Bereich des Bestandsgebäudes im Osten. Der Neubau wird In dem östlichen Bereich in den vorhandenen Hang hineingebaut. Dadurch handelt es sich bei dem Gebäude zwar tatsächlich um eine zweigeschossige Bauweise, jedoch wird diese wie ein eingeschossiger Bau wirken, da das neue Quartiersgebäude lediglich ca. 7,30 m über die Geländekante ragt. Der eingeschossig gebaute KiTa-Neubau im südwestlichen Bereich des Quartierzentrums wird ca. 4,80 m über die Geländekante liegen.

Das Alten- und Pflegeheim ist bereits seit ca. 30 Jahren an diesem Standort etabliert. Eine Erweiterung ergänzt das bereits vorhandene Angebot um weitere Pflegewohnungen und erweitert dieses um sinnvolle Einrichtungen wie zum Beispiel einer KiTa, einer Tagespflege, zwei therapeutische Praxen und einem Quartierstreff. Die Notwendigkeit dieser Erweiterung ergibt sich unter anderem aus der Sozialraumanalyse und des Demografieberichtes für den Ortsteil Raisdorf. Die vorhabenbedingten Folgen für das Orts- und Landschaftsbild wirken sich unmittelbar auf die Bevölkerung und die Bewohner benachbarter Grundstücke aus, werden jedoch aufgrund der städtebaulichen Anordnung des Neubaus und der hochbaulichen Ausführung als hinnehmbar eingestuft. Die Auswirkungen der Planung für Natur und Umwelt werden durch Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung (Erhalt von Gehölzen und des Kleingewässers) sowie Kompensationsmaßnahmen (Neuanlage eines Knicks sowie Ersatzpflanzungen für den Baumverlust) ausgeglichen.

Dadurch, dass die Eingriffe ordnungsgemäß ausgeglichen werden, erscheint eine bauliche Nutzung dieser Fläche als vertretbar.

15. Hinweise