Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.7. Grünordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, § 9 Abs. 1 Nr. 25 a/b, und Abs. 6 BauGB)

Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

Die im folgenden beschriebenen Maßnahmen dienen dem Erhalt wichtiger Strukturen und Biotope.

Eingriffe, die weder vermieden oder minimiert werden können, werden extern kompensiert.

8.7.1. Anpflanzen von Bäumen

Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind insgesamt mindestens 15 Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten; Pflanzqualität: 3 x v. Hochstamm, StU 16 - 18 cm. Der offen herzustellende Baumstandort muss eine Mindestgröße von 8 m² haben. Geeignete Baumarten sind: Linde (in Sorten), Stieleiche, Vogelkirsche, Hainbuche, Feldahorn, Echte und Schwedische Mehlbeere, Zierapfel (Malus toringo, Malus floribunda), Zierbirne (Pyrus calleryana 'Chanticleer') und Dorn-Arten (Crataegus monogyna, Crataegus crus-galli, Crataegus x lavallei 'Carrierei').

Gemäß der Satzung der Stadt Schwentinental zum Schutz des Baumbestandes sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 1,20 m geschützt. Durch das geplante Bauvorhaben, bestehend aus dem Neubau und der Neuanlage einer Stellplatzfläche, werden ca. 10 bis 15 Bäume, die gemäß der Satzung geschützt sind, gefällt werden müssen. Diese sind durch die oben genannten 15 Laubbäume zu ersetzen.