Planungsdokumente: Lütjensee - B-Plan 17, 1. Änderung (Dwerkaten)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung

Da die Bebauungsplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hat, ergeben für die Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung keine Unterschiede.

5.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und  zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Durch die Bebauungsplanänderung erfolgen keine nachteiligen Umweltauswirkungen oder Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG. Somit erfolgen weder Festsetzungen zur Vermeidung oder Minderung von Eingriffen, noch Festsetzungen für deren Ausgleich.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erfolgten bereits im Rahmen der Ursprungsbebauungsplanung.

5.2.4 Alternative Planungsmöglichkeiten

Es wurden mehre Standorte für die Ansiedlung einer Asylbewerberunterkunft untersucht. Der Standort im planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebiet im Ortsteil Dwerkaten erscheint am sinnvollsten, da die Fläche voll erschlossen ist und sich im Eigentum der Gemeinde befinden.