Planungsdokumente: Lütjensee - B-Plan 17, 1. Änderung (Dwerkaten)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4 Städtebauliche Begründung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 "Ripsbekkoppel" wird lediglich die textliche Festsetzungen 1.4 geändert (Teil B). Die sonstigen im Ursprungsplan getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben für den Geltungsbereich der 1. Änderung unverändert. In der vorliegenden Begründung wird nur auf die geänderte textliche Festsetzung eingegangen. Im Übrigen wird auf die Begründung zum Ursprungsplan verwiesen.

4.1 Art der baulichen Nutzung

In der textlichen Festsetzung 1.4 des Bebauungsplanes Nr. 17 wurde festgesetzt, dass Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, die gemäß § 8 Abs. 3, Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Ihre Ansiedlung ist im ausgewiesenen Gewerbegebiet somit ausgeschlossen.

Aufgrund des Anstiegs der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen werden im Amt Trittau neue Unterkünfte benötigt. Das planungsrechtlich gesicherte Gewerbegebiet im Ortsteil Dwerkaten der Gemeinde Lütjensee bietet sich hierfür an. Das Plangebiet ist erschlossen. Die für die Errichtung der Unterkunft vorgesehene Fläche ist im Eigentum der Gemeinde, so dass kurzfristig nach Abschluss des Änderungsverfahrens der Bau einer Unterkunft erfolgen kann. Geeignetere Flächen stehen derzeit in der Gemeinde Lütjensee nicht zur Verfügung.

Mittel- bis langfristig ist vom Amt Trittau angedacht, in der Unterkunft auch anerkannte Asylbewerber, die ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten haben, unterzubringen.

Die Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3, Nr. 3 BauNVO sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Vergnügungsstätten (Spielhallen, Spielcasinos, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art (u. a. Stripteaselokale), Swingerclubs, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows) führen durch Ihre Öffnungszeiten in den Nachtstunden und den damit verbundenen nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu Beeinträchtigungen der westlich angrenzenden Wohnbevölkerung.

4.2 Verkehr

Der Geltungsbereich ist verkehrlich voll erschlossen. Er grenzt an die L92 (Bahnhofsstraße) an. Diese mündet westlich in die Bundesstraße B 404, die die B 404 mit der  BAB A1 und der BAB 24 verbindet. Die L 92 führt in Richtung Westen in den Hauptort Lütjensee der Gemeinde Lütjensee. Der Geltungsbereich ist somit sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden.

Die interne Erschließung des Geltungsbereichs erfolgt über die Straßen "Zum Löps" und "Am Bahnhof". Beide Straßen binden an die B 404 an. Für die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes wurde bereits eine Stichstraße, die von der Straße "Zum Löps" abgeht, errichtet. Diese dient zukünftig der Erschließung der geplanten Unterkunft.

ÖPNV

An der Einmündung der Straße "Zum Löps" in die L 92 (Bahnhofsstraße) befindet sich eine Bushaltestelle der Linie 465. Die Buslinie dient maßgeblich dem Schülerverkehr. Diese führt in Richtung Trittau, Schulzentrum und über Lütjensee in Richtung Großensee. Im Falle der Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke und der weiteren Entwicklung des Gebietes wird in Abstimmung mit dem HVV geprüft, ob das vorhandene Grundangebot entsprechend der Zunahme der Nachfrage ausgebaut werden könnte.