Planungsdokumente: Lütjensee - B-Plan 17, 1. Änderung (Dwerkaten)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3 Immissionen

Lärm

Wie bereits in der Begründung zum Ursprungsbebauungsplan aufgeführt ist der Geltungsbereich der 1. Änderung mit Verkehrslärm von der L92 sowie der B404 konfrontiert. Zum Schutz der Wohnnutzung im Plangeltungsbereich, aber auch zum Schutz von ausnahmsweise zulässigen Betriebswohnungen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO und der Büronutzung im Gewerbegebiet, wurden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen nach der DIN 4109 festgesetzt.

Die geplante Unterkunft für die Asylbewerber und Flüchtlinge befindet sich innerhalb des festgesetzten Lärmpegelbereichs III. Im Rahmen des Baus der Unterkunft ist auf die erforderlichen Schalldämmmaße zu achten.

Eine weitere Lärmquelle stellen die zukünftigen Gewerbebetriebe dar, die sich in dem Gewerbegebiet ansiedeln können. Zum Schutz der angrenzenden Wohnnutzungen (Mischgebiet) wurden im Ursprungsbebauungsplan für das Gewerbegebiet entsprechend der Entfernung zu den schutzbedürftigen Nutzungen Teilflächen mit maximal zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln für die Nachzeiten (22 – 6 Uhr) festgesetzt.

In den westlichen und südlichen Randbereichen des Gewerbegebietes ist für zwei Teilflächen ein maximal zulässiger immissionswirksamer Schallleistungspegel von 55 dB (A) nachts festgesetzt. Für die sonstigen Teilflächen sind Schallleistungspegel von 45 – 50 dB (A) nachts festgesetzt. In diesen Teilflächen liegt auch die geplante Unterkunft. Diese Festsetzungen werden durch die 1. Änderung nicht geändert.

Bisher haben sich in dem Gewerbegebiet noch keine Betriebe angesiedelt. Bei einer Ansiedlung müssen die Betriebe die Kontingentierung einhalten und sie müssen zum Schutz der Asylbewerberunterkunft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete von 65 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts einhalten. Diese Richtwerte müssen die Betriebe jedoch immer einhalten, da in dem Gewerbegebiet auch ausnahmsweise Betriebswohnungen zulässig sind, die auch einen Schutzanspruch aufweisen.

Die Gemeinde geht davon aus, dass gesunde Wohnverhältnisse für die Bewohner der Asylbewerberunterkunft gewährleistet sind.

4.4 Ver- und Entsorgung

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung erfolgt über den Wasserbeschaffungsverband Stormarn´sche Schweiz.

Schmutzwasserentsorgung

Die Grundstücke werden an das vorhandene Entwässerungsnetz der Gemeinde Lütjensee angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch den Zweckverband Obere Bille.

Oberflächenentwässerung

Im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 17 befindet sich ein öffentlicher Niederschlagswasserkanal. Gemäß der ,Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung' im Gemeindegebiet Lütjensee (einschl. Ortsteil Dwerkaten) ist ein Anschlusszwang an den öffentlichen Niederschlagswasserkanal vorgeschrieben. Eine Versickerung des Oberflächenwassers im Plangebiet ist grundsätzlich nicht zulässig.

Elektrische Energieversorgung

Die Stromversorgung ist über die Schleswig-Holstein Netz AG sichergestellt. Im Bereich der Bahnhofstraße liegt eine Versorgungsleitung. Das Plangebiet ist an die vorhandenen Leitungen angeschlossen.

Gas

Für die Gasversorgung des Gebietes ist die Schleswig-Holstein Netz AG zuständig. Im Bereich der Bahnhofstraße liegt eine Versorgungsleitung. Ein Anschluss ist grundsätzlich möglich.

Abfallbeseitung

Die Abfallentsorgung wird durch den Kreis Stormarn als Träger der Abfallentsorgung durch Satzung geregelt.

Telekommunikation

Der Plangeltungsbereich ist an das bestehende Telekommunikationsnetz angebunden.

Feuerlöscheinrichtungen

Das Feuerlöschwasser wird aus dem Rohrnetz der Wasserversorgung aus hierfür bestimmten Hydranten entnommen.

Die Zufahrten für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen den Anforderungen der Landesbauordnung (LBO § 5 Abs. 4) und der DIN 14090 genügen. Sie sind im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu beachten.

4.5 Denkmalschutz

Im Geltungsbereich sind Denkmale oder Bodendenkmale nicht bekannt.