Planungsdokumente: Lütjensee - B-Plan 17, 1. Änderung (Dwerkaten)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Schutzgut Boden

Gemäß dem GOP zum B-Plan Nr. 17 treten im Plangebiet folgende Bodentypen auf: (Braunerde) - Podsol, sowie in der Umgebung der Ripsbek (Humus-) Gley.

Im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Dwerkaten befindet sich eine Bebauung mit Einzelhäusern. Die Flächen sind hier bereits höher versiegelt. Der Ursprungsbebauungsplan weist westlich der Bestandsbebauung ein Gewerbegebiet aus. Zudem werden zwei Planstraßen  festgesetzt. Dieser Eingriff in das Schutzgut Boden wurde im Rahmen des Ursprungsbebauungsplanes vollständig ausgeglichen. Westlich des festgesetzten Gewerbegebietes wurden Ausgleichsflächen festgesetzt.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgen keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da keine Veränderungen hinsichtlich der zulässigen Versiegelung erfolgen.

Schutzgut Wasser

Am westlichen Rand des Plangeltungsbereichs verläuft der Ripsbek. Des Weiteren verläuft ein nicht immer Wasser führender Graben durch den Plangeltungsbereich. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Festsetzung des Ursprungsbebauungsplanes (Versiegelung) wurden im Rahmen der Aufstellung ausgeglichen.

Veränderungen bzgl. des anfallenden Oberflächenwassers erfolgen im Rahmen der 1. Änderung nicht, da der zulässige Versiegelungsgrad unverändert bleibt.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgen somit keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser.

Schutzgut Tiere und Pflanzen (Arten- und Lebensgemeinschaften)

Als bedeutsame Biotopstrukturen sind im Plangebiet einige Knicks vorhanden, die dem Schutz der Naturschutzgesetze (BNatschG § 30 i. V. m. LNatSchG § 21) unterliegen. Diese wurden in der Ursprungsbebauungsplanung festgesetzt. Die vorhandenen als potentielle Lebensräume für Tiere und Pflanzen geltenden Einzelbäume wurden zum Erhalt festgesetzt. Vorhandene Grün- und Gehölzstrukturen wurden zum Erhalt festgesetzt.

Als Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Niederungsbereich des Ripsbeks festgesetzt. Die Flächen sind als artenreiche Gras- und Staudenflur zu entwickeln.

Die Fläche auf der eine Flüchtlingsunterkunft entstehen soll, wird derzeit als Grünlandfläche genutzt.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen.