1. F-Plan-Änderung der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück zum "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Bereich zwischen der B 201 und der Arnisser Straße"; Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
Rabenkirchen-Faulück
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitWährend der Auswertung der eingegangenen Einwendungen ist die Abgabe weiterer Stellungnahmen nicht möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Anstelle der beiden, inzwischen zu kleinen, Feuerwehrgerätehäuser der beiden Ortsteile Rabenkirchen und Faulück, soll an zentraler Stelle in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück ein neues Feuerwehrgerätehaus entstehen. Dafür wurde im Bereich zwischen der B 201 und der Arnisser Straße eine 1. F-Plan-Änderung und ein B-Plan Nr. 9 aufgestellt. Die am 14.10.2019 gebilligten Entwürfe werden nun öffentlich ausgelegt.
Ansprechpartner für Bürger
Frau Elke von Hoff
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