Planungsdokumente: Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Burg für das Gebiet „der ehemaligen Gärtnerei, zwischen Adolfstraße und Königsweg, jeweils hinter den Bebauungen“ nach § 3 Abs.2 BauGB

Begründung

7. Kosten

Die Gemeinde schließt mit dem Projektträger einen Erschließungsvertrag zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten für das gesamte Baugebiet. Der Gemeinde entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

8. Flächenbilanzierung

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 6.880 m². Das Plangebiet gliedert sich wie folgt:

Allgemeines Wohngebiet5.98086,9 %
Öffentliche Straßenverkehrsfläche4907,1 %
Private Straßenverkehrsfläche4106,0 %
Gesamt6.880100 %

Burg, den ____.____.________ _______________________________

(Bürgermeisterin)

9. Anlagen