Planungsdokumente: 2. Änderung des B-Planes Nr. 74 "Schleiterrassen"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

Begründung

1.2.1. Kommunale Planungen

Für das Plangebiet gelten der Bebauungsplan Nr. 74 mit seiner 1. und 3. Änderung. Diese setzen das Plangebiet als „Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO fest.

1.2.2. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen

Die Planung beinhaltet nur die rechtliche Anpassung der städtebaulichen Ziele an das ursprüngliche Planungsziel, hier Hauptwohnungen für die Bürger der Stadt zu schaffen. Sie führt zu keiner wesentlichen Veränderung des ursprünglichen Planungszieles. Daher werden keine neuen Tatsachen geschaffen, die nicht bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 und seiner 1. Änderung untersucht worden sind.

Andere gesetzliche Vorschriften werden von der Planung nicht berührt.

1.3. Räumlicher Geltungsbereich