Planungsdokumente: 2. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Damendorf

Textliche Festsetzungen

1.1 Allgemeine Wohngebiete (WA)

(§ 4 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO)

In dem festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig.

Die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind unzulässig:

Anlagen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen.

1.2 Stellplätze und Garagen sowie notwendige Stellplätze

(§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 Abs. 1 Nr. 8 LBO S-H)

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze für PKW (bzw. Garagen / überdachte Stellplätze) auf dem Grundstück herzustellen.

2. Maß der baulichen Nutzung

(§ 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 16-21a)