Planungsdokumente: 2. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Damendorf

Textliche Festsetzungen

3.1 Fassaden / Außenflächen

Die Außenfassade der Hauptgebäude ist in Holzbauweise unzulässig. Die Giebelbereiche der Hauptgebäude und Schmuckbänder in untergeordneter Flächengröße sind in Holzbauweise zulässig.

4. Grünordnerische Festsetzungen

4.1 Anpflanzen von Bäumen

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

Innerhalb des Geltungsbereiches oder alternativ auf dem Flurstück 59/30 der Gemeinde Damendorf sind mindestens vier standortgerechte Laub- oder Obstbäume mindestens in der Qualität Hochstamm, 3 x v, Stammumfang 16-18 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch Pflanzungen gleicher Art zu ersetzen. Die Wurzelbereiche sind von jeglicher Versiegelung freizuhalten und als Vegetationsflächen anzulegen.