Planungsdokumente: 2. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Damendorf

Begründung

2.2. Übergeordnete und vorangegangene Planungen

2.2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie des Regionalplanes

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2001).

Landesentwicklungsplan

Gemäß LEP 2010 liegt die Gemeinde Damendorf im ländlichen Raum und befindet sich im 10 km-Umkreis der Stadt Eckernförde, welche als zentraler Ort der mittelzentralen Ebene über ein vielfältiges und attraktives Angebot an Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen von regionaler Bedeutung verfügt. Als Mittelzentrum stellt Eckernförde für die Bevölkerung seines Verflechtungsbereiches die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs sicher, wie beispielsweise weiterführende allgemein bildende und berufsbildene Schulen, Behörden der unteren Stufen oder Krankenhäuser der Regelversorgung [LEP Ziffer 2.2.2].

Das Gemeindegebiet befindet sich in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft im Naturpark Hüttener Berge. Vorbehaltsräume umfassen großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften sowie Biotopverbundachsen auf Landesebene. Sie sollen der Entwicklung und Erhaltung ökologisch bedeutsamer Lebensräume und der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dienen [LEP Ziffer 5.2.2]. )

Abbildung 1: Ausschnitt Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (ohne Maßstab)

Aufgrund dieser naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie der Infrastruktur stellt dieser Bereich außerdem einen Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dar [LEP Ziffer 3.7.2].

Die vorliegende Planung entspricht den Zielen der Landesplanung.

Regionalplan

Der Regionalplan für den Planungsraum III bestätigt die Aussagen des Landesentwicklungsplanes. Der Geltungsbereich befindet sich im Naturpark „Hüttener Berge“ (rund 23.000 Hektar). Das Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung wird vom Städtedreieck Schleswig-Eckernförde-Rendsburg begrenzt (RP 2001, Ziffer 5.6).

Die Gemeinde Damendorf ist als Nahbereich von Eckernförde ausgewiesen und soll dementsprechend an der Entwicklung von Eckernförde teilnehmen (RP 2001, Ziffer 6.1).

Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan III Schleswig-Holstein (ohne Maßstab)

2.2.2. Flächennutzungsplan

Im Flächennutzugsplan der Gemeinde Damendorf aus dem Jahr 1977 wird das Plangebiet bislang als öffentliche Grün- und Parkfläche ausgewiesen. Bereits bei der Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 1 vertrat die Gemeinde die Auffassung, dass die öffentliche Nutzung mit der Änderung in Wohnbaufläche nicht ersatzlos aufgehoben, sondern lediglich innerhalb eines größeren Konzeptes neu errichtet wurde. Damit bleiben die städtebaulichen Zielsetzungen grundsätzlich erhalten. Das „Entwickeln“ des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan erweist sich deshalb als eine von der Gestaltungsfreiheit gekennzeichnete planerische Fortentwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption als gerechtfertigt. Abweichungen des Bebauungsplanes vom Flächennutzungsplan sind insoweit vom Begriff des „Entwickelns“ im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gedeckt, als sie sich aus dem Übergang in eine stärker verdeutlichende Planstufe ergeben und der Bebauungsplan trotz der Abweichung der Grundkonzeption dem Flächennutzungsplan nicht widerspricht.

Abbildung 3 : Ausschnitt des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damendorf, 1977 (ohne Maßstab)