Planungsdokumente: 2. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 1 Gemeinde Damendorf

Begründung

3.2. Geltungsbereich und Bestandssituation

Das Plangebiet grenzt östlich an den Kirchenweg (Kreisstraße 51), südlich an die Bergstraße und nördlich an den Worthbarg. Westlich wird der Geltungsbereich von Wohnbauflächen begrenzt.

Das Areal wird derzeit noch als öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal genutzt. Die Verlegung dieser Gedenkstätte innerhalb der Ortslage der Gemeinde Damendorf wurde bereits im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 vorgesehen, welcher im Jahr 2002 aufgestellt wurde. Der Anlass für diese 1. vereinfachte Änderung des B-Plans Nr. 1 war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes innerhalb der bebauten Ortslage.

Abbildung 5: Plangeltungsbereich

Die Größe des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst eine Fläche von ca. 1.000 m2 und beinhaltet in der Flur 5 der Gemeinde Damendorf das Flurstück 51.

Das Plangebiet wird begrenzt durch:

  • den Kirchenweg (Flurstück anteilig Nr. 13/1) im Westen;
  • der Bergstraße (Flurstück anteilig Nr. 40) im Norden;
  • den Wohngrundstücken im Osten (Flurstücke Nr. 50 und 52);
  • die Straße Worthbarg (Flurstück Nr. 53) im Süden.

Eine Erschließung des Plangebietes findet über die Kreisstraße 51 (K 51) mit der Landesstraße 265 (L265) und der Bundesstraße 203 (B203) statt, sodass eine Anbindung an die BAB 7 besteht

4. Planungsinhalte und Festsetzungen

4.1. Planungsinhalt

Aufgrund zunehmender Nachfrage nach altengerechten Wohnungen im Gemeindegebiet plant die Gemeinde Damendorf auf diesem Grundstück eine barrierefreie, altengerechte Wohnbebauung mit bis zu drei Wohneinheiten. Im Zuge dieser Konkretisierung der Planung hat sich die Notwendigkeit der Anpassung der ursprünglichen Planfestsetzungen ergeben.