Planungsdokumente: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nordwestlich des Sportplatzes teilweise zwischen Schulstraße und dem Wohngebiet Rosenweg" der Gemeinde Dänischenhagen

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Lage im Raum, derzeitige Nutzung und Flächengröße

Die Gemeinde Dänischenhagen liegt im Kreis Rendsburg-Eckernförde und ist ca. 10 Kilometer von der Landeshauptstadt Kiel und ca. 3 Kilometer von der Ostsee entfernt. Sie wird im Norden und Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Süden durch den „Golf- & Landclub Gut Uhlenhorst“ eingefasst. Die B 503 grenzt im Osten unmittelbar an die Gemeinde Dänischenhagen und ist eine direkte Verbindung in die Landeshauptstadt Kiel und die umliegenden Gemeinden sowie nach Eckernförde (26 km) und Gettorf (14 km).

Dänischenhagen ist die größte Gemeinde des Amtsgebietes Dänischenhagen, derzeit leben ca. 3.900 Einwohner in der Gemeinde. Sie umfasst die Ortsteile Freidorf, Kaltenhof, Kuhholzberg, Lehmkaten, Scharnhagen, Uhlenhorst und Sturenhagen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 liegt im Hauptort. Das Plangebiet liegt nordwestlich des Sportplatzes und südöstlich der Dänischen Schule. Es grenzt an die bestehende Wohnbebauung in der 'Schulstraße' an.

Der Geltungsbereich wird von dem Sport- und Jugendheim sowie den dazugehörigen Außenanlagen eingenommen.

Die Flächengröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,17 ha.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen, übergeordnete planerische Vorgaben

Die Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne, d.h. der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, sind die Steuerungsinstrumente der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet. Die Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Folgende planerischen Vorgaben sind bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 zu berücksichtigen:

5.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010