Planungsdokumente: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nordwestlich des Sportplatzes teilweise zwischen Schulstraße und dem Wohngebiet Rosenweg" der Gemeinde Dänischenhagen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Der seit Oktober/2010 wirksame Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) formuliert die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein und setzt mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung den Rahmen, an dem sich die Gemeinden zu orientieren haben. Der Landesentwicklungsplan soll sowohl die Entwicklung des Landes in seiner Gesamtheit fördern als auch die kommunale Planungsverantwortung stärken.

Der Landesentwicklungsplan enthält für die Gemeinde Dänischenhagen die folgenden Aussagen:

- Die Gemeinde liegt im Ordnungsraum in Bezug auf die Landeshauptstadt Kiel.

- Die Gemeinde liegt im '10km-Umkreis um ein Mittelzentrum, um den Zentralbereich eines Oberzentrums und um Hamburg'.

- Die Gemeinde liegt innerhalb eines 'Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung'.

- Die Gemeinde liegt an einer Bundesstraße.

Dem Textteil des Landesentwicklungsplanes sind zu Sporteinrichtungen folgende Ausführungen zu entnehmen:

In Kap. 4.6 ist dargelegt, dass in allen Gemeinden Sportstätten in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen sollen. Dabei soll das Angebot den sich verändernden Sportbedürfnissen sowie geschlechterspezifischen Aspekten und den Belangen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden (vgl. LEP, S. 103).

5.2. Regionalplan für den Planungsraum III (2000)

Der derzeit wirksame Regionalplan leitet sich aus dem Landesraumordnungsplan (LROP) aus dem Jahr 1998 ab. Der Landesraumordnungsplan wurde im Jahr 2010 durch den Landesentwicklungsplan (LEP) abgelöst (s.o.). Eine Fortentwicklung des Regionalplanes steht noch aus, so dass weiterhin der Regionalplan aus dem Jahr 2000 als Planungsvorgabe zu beachten ist. In den Aussagen, in denen der Regionalplan vom Landesentwicklungsplan abweicht, gelten die Aussagen des Landesentwicklungsplanes.

Im Regionalplan bestehen für die Gemeinde bzw. das Plangebiet folgende Aussagen:

- Die Gemeinde liegt im Ordnungsraum der Landeshauptstadt Kiel.

- Südlich der Gemeinde verläuft eine Grünzäsur.

- Die Gemeinde liegt an einer Bundesstraße.

Der Regionalplan enthält die Aussage, dass die soziale Infrastruktur, zu denen die Sport- und Spielstätten zählen, möglichst wohnortnah vorgehalten werden sollen und die Einrichtungen, soweit sie bedarfsgerecht sind, langfristig gesichert werden (vgl. Regionalplan, S. 66f).

5.3. Flächennutzungsplan

Seit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (1983) gilt für das Plangebiet die folgende Darstellung:

  • Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Sportplatz'

Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 wurde die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (1997) durchgeführt. Seitdem gilt für das Plangebiet die folgende Darstellung:

  • Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Sportplatz'

Bewertung

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 entwickelt sich aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes.