Textliche Festsetzungen Dokument öffnen
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Der Plangeltungsbereich wurde nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB in einen Teil A und einen Teil B aufgeteilt. Für den südlichen Teil B kann die Herstellung der Erschließung noch nicht gesichert werden, so dass zunächst nur der nördliche Teil A beschlossen wurde.
Die erneute Beteiligung und öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB wird aufgrund der Teilung des Plangebiets durchgeführt. Die übrigen Planinhalte sind gegenüber der Entwurfsfassung unverändert.
Nach wie vor beabsichtigt die Gemeinde den gesamten Plan umzusetzen, insofern beziehen sich das städtebauliche Konzept sowie einige der Fachgutachten weiterhin auf das Gesamtplangebiet.
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Hier finden Sie die zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Fachgutachten mit älteren Ständen.