Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

4.4

Je Baugrundstück mit einer Mindestgröße von 500 m2 ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 16 - 18 cm oder ein Obstbaum (Hochstamm) zu pflanzen.

4.5

In der öffentlichen Grünfläche A ist pro angefangene 500 m2 Fläche ein standort- gerechter Laubbaum in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm zu pflanzen.

4.6

Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in der öffentlichen Grünfläche A sind durchgehend mindestens 50 % standortheimische Gehölze zu pflanzen Diese sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen.