Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3. Hinweis zum Verfahren

Der Plangeltungsbereich wurde nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB in einen Teil A und einen Teil B aufgeteilt. Für den südlichen Teil B kann die Herstellung der Erschließung noch nicht gesichert werden, so dass zunächst nur der nördliche Teil A beschlossen wurde.

Nach wie vor beabsichtigt die Gemeinde den gesamten Plan umzusetzen, insofern beziehen sich das städtebauliche Konzept sowie einige der Fachgutachten weiterhin auf das Gesamtplangebiet.

1.4. Plangeltungsbereich, Bestand und Umgebung

Der Plangeltungsbereich wird in der Planzeichnung durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet. Er umfasst insgesamt eine Fläche von rund 16,5 (Teil A+B) ha. Der Teil A umfasst eine Fläche von 9,1 ha.

Das Gesamt-Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der gewachsenen Ortslage Trittaus und wird im Westen durch die Bürgerstraße (Entlastungsstraße) begrenzt, weiter westlich und nordwestlich befinden sich gewerbliche Betriebe, u. a. ein Diskobetrieb mit Parkplatzflächen sowie ein Recyclinghof und die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH. Im Norden grenzen die Gewerbeflächen an der Großenseer Straße (L 93) an das Plangebiet. Im Nordosten sind mit einem Autowaschbetrieb und einer Tankstelle sowie einem leerstehenden Autohaus, welches kurzfristig mit einer gewerblichen Nutzung wieder in Betrieb genommen werden soll, bereits gewerbliche Nutzungen vorhanden. Zudem ist die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs im Nordwesten geplant. Weiter nördlich schließt das Schulzentrum mit Sportanlagen an. Östlich sind gewerbliche Nutzungen nördlich der Straße Alter Markt sowie eine Wohnbebauung entlang der Straße Alter Markt und entlang des Ziegelbergwegs vorhanden. Im Süden grenzt der Ziegelbergweg direkt an das Plangebiet Teil B, weiter südlich befindet sich der noch nicht realisierte und für eine Wohnbebauung vorgesehene nördliche Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 34 D.

Im Nordwesten des Plangebiets befinden sich ein Regenrückhaltebecken und ein BMX-Fahrradparcour, der sogenannte „Dirtpark“. Die übrigen Flächen innerhalb des Plangebiets werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Das Plangebiet ist geprägt von in Ost-West-Richtung verlaufenden linearen Knickstrukturen. Das Gelände steigt nach Südwesten an und bildet im Teilbereich B einen ca. 7 bis 10 m hohen Hang.

2. Anlass und Ziele

Die Gemeinde Trittau verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 B das Planungsziel der Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen und damit die Entwicklung der letzten größeren zusammenhängenden Fläche innerhalb des Gemeindegebiets. Die wohnbauliche Entwicklung zwischen dem Zentrum und der Entlastungsstraße wurde bereits mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2008 mit dem Ziel der langfristigen Siedlungsentwicklungssicherung planungsrechtlich vorbereitet.

Das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 35 B soll mit insgesamt ca. 350 Wohneinheiten (Teilbereich A ca. 230 Wohneinheiten) den längerfristigen Bedarf an Ein-, Zwei- und Mehrfamilienwohngebäuden der Gemeinde Trittau decken.