Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

8 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind im Bereich des Plangebietes zum Teil vorhanden. Fehlende oder unzureichende Ver- und Entsorgungsanlagen werden auf Ebene des Be¬bauungs¬planes Nr. 1.54 neu hergestellt oder gemäß den Anforderungen ausgebaut.

Wasserversorgung

Die Trink- und Brauchwasserversorgung erfolgt durch Anschluss an das Netz der Hamburger Wasser GmbH.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung wird durch eine ausreichende Anzahl an Unterflurhydranten - im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten des Trinkwasserversorgungsnetzes - sowie durch einen innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Löschwasserteich sichergestellt.

Energieversorgung

Der Anschluss an die Versorgungsnetze Energie und Medien erfolgt aus den Bestands¬netzen der Rahlstedter Straße.

Fernmeldeversorgung

Anschlüsse an das Ortsnetz werden u.a. von der Telekom hergestellt.

Oberflächenentwässerung

Der anstehende Baugrund innerhalb des Plangebietes ist für eine Versickerung der an¬fallenden Oberflächenwassermengen nicht geeignet. Daher erfolgt eine Ableitung des Straßen¬wassers und der Grundstücksentwässerungen über einen geplanten öffentlichen Regenwasserkanal in der Straße. Der Regenwasserkanal leitet das Wasser einem geplanten Regenrückhaltebecken mit Regenklärung zu. Von dort erfolgt eine Einleitung des gereinigten und auf einen, für das Gewässer unschädlichen Abfluss, gedrosselten Ablauf in die Barsbek.

Diese Maßnahmen werden im weiteren Verfahren und durch die Erschließungsplanung weiter detailliert. Entsprechende Abstimmungen und Genehmigungen werden bei der Um-setzung des Gebietes durchgeführt bzw. eingeholt.

Schmutzwasserableitung

Das anfallende Schmutzwasser der künftigen Gewerbegrundstücke wird über einen öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Straße gesammelt und dem Bestandsnetz der Gemeinde Barsbüttel zugeführt.

9 Archäologie, Altlasten, Kampfmittel

Altablagerungen sind im Plangeltungsbereich nicht erfasst und voraussichtlich nicht vor-handen. Sollten dennoch relevante Altlasten entdeckt werden, sind mit den zuständigen Behörden die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen.

Sollten während der Erdarbeiten archäologische Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, wird die Denkmalschutzbehörde unverzüglich benachrichtigt und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde gesichert. Verantwortlich sind hier gemäß      § 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Die Landesordnungsverordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (Kampfmittel-verordnung) in der Fassung vom 07.05.2012 wurde durch die Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung vom 22.07.2015 geändert.

Auf der nun geltenden Liste ist die Gemeinde Barsbüttel nicht weiter aufgeführt. Ent­sprechend entfällt im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes die Pflicht zur Auskunftseinholung gemäß der vorgenannten Norm (§ 2 Abs. 3 Kampfmittelverordnung).

Teil II: Umweltbericht   

10 Einleitung