Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11 Beschreibung und Beewrtung der Umweltauswirkungen

11.1 Schutzgüter - Bestand, Bewertung, Auswirkungen und Maßnahmen

11.1.1 Vorgehensweise

Für jedes Schutzgut sind Übersichten in Tabellenform zu den prüfungsrelevanten Inhalten zusam-mengestellt. Im Folgenden werden zunächst die angewendeten Ermittlungs- und Bewertungsverfah-ren erläutert.

Ermittlung des aktuellen Umweltzustandes und der Vorbelastungen

Eine zentrale Grundlage für die Darstellung des aktuellen Umweltzustandes bildet die Nutzungs- und Biotoptypenkartierung der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans Barsbüttel, die in den Jah-ren 2008/2009 durchgeführt wurde und im Sommer 2017 für die Vorhabenfläche durch eine Ortsbe-gehung auf Plausibilität überprüft wurde. Die Informationen zu den weiteren Schutzgütern ergeben sich durch eine Auswertung des Landschaftsrahmenplans sowie aus verschiedenen Unterlagen und vorhabenbezogenen Untersuchungen, die jeweils bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführt sind.

Bewertungsmethode

Die Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt angelehnt an den Gemeinsamen Runder-lass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) über die zwei Wertstufen allgemeine und besondere Bedeutung.

Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen

In der Umweltprüfung werden die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt unter-sucht und deren Erheblichkeit verbal-argumentativ hergeleitet. Die Ermittlung der potenziellen Ver-siegelungsflächen erfolgt gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) über die zulässige Grundflä-che einschließlich möglicher Überschreitungen zuzüglich einer Berücksichtigung von Straßenantei-len. Zur Beurteilung der Erheblichkeit werden Maßstäbe des UVPG herangezogen. Im Umweltbe-richt sind die zu erwartenden positiven und negativen erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter der Umwelt dargestellt.

Die erheblichen Umweltauswirkungen werden für das Vorhabengebiet im Teilbereich A ermittelt. Sie gelten, da die aktuelle Situation vor Ort den Ausweisungen des geltenden Flächennutzungsplans entspricht, sowohl gegenüber dem aktuellen Umweltzustand als auch gegenüber der geltenden Flächennutzungsplanung.

Für den Teilbereich B sind keine planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da in der 40. Änderung des Flächennutzungsplans keine baulichen Entwicklungen und auch keine sons-tige bisher nicht umsetzbare Flächennutzungen dargestellt werden.

Vermeidung von Konflikten

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sind Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen aufgrund fehlender Festsetzungsmöglichkeiten zunächst nur richtungsweisend möglich. Insofern werden an dieser Stelle lediglich allgemeine Angaben zur Vermeidung von Konflikten aufgeführt. Zusätzlich werden im Einzelfall Empfehlungen für die nachfolgende Bauleitplanung gegeben.