Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11.1.5 Schutzgut Luft

Untersuchungs­rahmen

Frischluftgebiete, belastete Gebiete, Emissionsquellen.

Daten­grundlagen

"Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht 2016" (LLUR 2017),

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren (BHF 2012).

Beschreibung

Für die stationäre Messstation Barsbüttel des LLUR wird eine allgemeine Hintergrundbelastung mit Luftschadstoffen angegeben. Demgemäß sind weder beachtenswerte Luftverunreinigungen noch eine besonders reine Luftqualität vorhanden.

Im landschaftsplanerischen Teil des Entwicklungsgutachtens Stormarn Hamburg aus dem Jahr 994 wird im Raum zwischen Hamburg und Barsbüttel ein natürlicher Talverlauf mit der Funktion als wichtige Kalt- und Frischabflussrinne dargestellt. Diese Aussage wird an dieser Stelle relativiert, da eine entsprechend wirksame Geländeform nicht vorhanden ist. Im betroffenen Raum zeigt sich eher ein in breiter Front nach Westen geringfügig abfallendes Relief, so dass lediglich von einem diffusen und durch Knicks behinderter Kaltluft- bzw. Frischlufttransport in westliche Richtung und damit in den Siedlungsraum von Hamburg auszugehen ist. Die Frischluft ist in der Nähe der Autobahn zusätzlich durch Verkehrsemissionen beeinträchtigt.

Strukturen mit positiver Wirkung auf die lufthygienische Situation sind innerhalb der betrachteten Flächen die Knicks und Gehölzanpflanzungen (lokale Staubfilterung).

Vorbelastung

Nicht bekannt.

Bewertung

Bewertungskriterien: Natürlichkeit, raumbedeutende lufthygienische Funktionen.

Das Gebiet besitzt allgemeine Bedeutung.

Auswirkungen

Die Ermöglichung einer weiteren Versiegelung von Böden und ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen durch Nutzer des geplanten Gewerbegebiets bedeuten lokal eine Verschlechterung der Luftqualität. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur lokalen Bedeutung nicht erheblich.

Erhebliche Auswirkungen

-

Vermeidung von Konflikten

Empfehlungen für die nachfolgende Planungen: Erhaltung und Anlage von wegbegleitenden Knicks, Durchgrünung des Gewerbegebiets mit Baumpflanzungen.

11.1.6 Schutzgut Pflanzen

Untersuchungs­rahmen

Nutzungs- und Biotoptypen, Gesetzlich geschützte Biotope, Natura-2000-Gebiete.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Ortsbesichtigung im Sommer 2017 zur Überprüfung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope,

Stellungnahme der unteren Forstbehörde (uFB 2017).

Beschreibung

Abb: Auszug aus dem Antrag auf Entlassung aus dem LSG "Barsbüttel" (BHF 2016), basierend auf der Karte Blatt Nr. 4 "Bestand / und Biotoptypen der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans.

Im Vorhabengebiet herrschen Biotoptypen der Agrarlandschaft vor. Das Areal nördlich des Stellauer Wegs wird größtenteils als Acker und zu einem geringen Teil als Grünland bewirtschaftet. Die Flächen sind teilweise von Knicks umgeben. Die Wirtschaftswege "Fahrenbergweg" und "Stellauer Weg" werden von Reddern eingefasst, die in vielen Abschnitten mit alten Überhältern durchsetzt sind.

Die Maßnahmenflächen südlich des Stellauer Wegs bestehen aus inzwischen hoch gewachsenen Gehölzanpflanzungen, Ackersukzessionsstadien und Ruderalflächen. Einzelne Standorte sind, vermutlich aufgrund verdichteter Oberböden oder stauenden Bodenschichten, feucht geprägt. Innerhalb der Maßnahmenflächen verläuft auch der Oberlauf der Barsbek. Dieser Fließgewässerabschnitt wurde als Ausgleichsmaßnahme neu angelegt. Die Gewässersohle ist tief in das Gelände eingeschnitten und liegt zeitweise trocken.

Außerhalb des Plangebiets, zur Seite des vorhandenen Gewerbegebiets hin, befindet sich ein Regenrückhaltebecken, welches zum Zeitpunkt der Kartierungen zum Landschaftsplan noch nicht angelegt war und in der oben anstehenden Karte nicht enthalten ist. Neben dem Regenrückhaltebecken befindet sich zusätzlich ein naturnah geprägtes Trockenbecken.

Gesetzlicher Schutz: Die Knicks und der Redder sind gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG. Südlich des Stellauer Wegs befinden sich Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan Nr. 1.42b. Das Naturschutzgebiet "Stapelfelder Moor" grenzt mit seiner südlichen Ecke an die nordöstliche Ecke des Plangebiets. Die Gehölzanpflanzungen mit Staudenfluren und Ruderalfluren sowie Gebüschflächen der Ausgleichsflächen sind nach mehrjähriger Entwicklungszeit in einigen Bereichen inzwischen als Wald gemäß LWaldG einzustufen.

Vorbelastung

Gestörter Zustand der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Knicks (degenerierter Wall, spärlicher Bewuchs), Stoffeinträge durch intensive Landwirtschaft.

Bewertung

Bewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops.

Allgemeine Bedeutung: Ackerfläche, Intensivgrünland, Weg.

Besondere Bedeutung: Knicks bzw. Redder, Sukzessionsflächen, Gehölzanpflanzungen, Barsbek.

Auswirkungen

Mit der Entwicklung von Gewerbeflächen werden intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen (Flächen allgemeiner Bedeutung) und mehrere Knicks sowie ein kurzer Abschnitt der Barsbek (Landschaftselemente besonderer Bedeutung) überplant. Hierunter fällt auch ein rund 400 m langer Abschnitt des Redders am Stellauer Weg.

Südlich des Stellauer Wegs ist durch die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebiets in Richtung Westen und durch die Anlage von zwei Regenrückhaltebecken eine Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen zu erwarten. Hiervon sind ca. 10 Jahre alte Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren sowie ein neu hergestellter Abschnitt der Barsbek betroffen.

Durch bau- und betriebsbedingte Stoffimmissionen können gegebenenfalls empfindliche Vegetationsausprägungen der Umgebung des geplanten Gewerbegebiets beeinträchtigt werden. Ein maßgeblich höherer Eintrag von Luftschadstoffen aus dem zukünftigen Gewerbegebiet in die Umgebung als es aus dem von Gewerbeflächen geprägten südlichen Raum derzeit bereits gegeben ist, ist nicht zu erwarten. Bodennahe Schadstoffimmissionen (z.B. Verkehrsimmissionen) in die Umgebung sind nicht in maßgeblichem Umfang zu prognostizieren und können durch umlaufende Gehölzanpflanzungen minimiert werden. Für anderweitige Immissionen ist die Entfernung der Deposition pauschal nicht bestimmbar, ein maßgeblicher Zusatzbeitrag wird aufgrund der ausschließlich gewerblichen Nutzung nicht prognostiziert. Der Wirkraum ist entsprechend der Hauptwindrichtungen vor allem nordöstlich und südöstlich des Gewerbegebiets zu erwarten.

Ein besonderer Schutzbedarf gilt den Flächen des Naturschutzgebiets Stapelfelder Moor. Dieses liegt nordöstlich des Plangebiets und damit im anzunehmenden Wirkraum von potenziellen Luftschadstoffeinträgen. Aufgrund der Entfernung von 40 m zwischen der südlichen Ecke des Naturschutzgebiets und der nördlichen Ecke des potenziellen Gewerbegebiets ist die Wahrscheinlichkeit eines maßgeblichen Eintrags von verkehrsbedingten Stoffemissionen gering. Ein Eintrag von in höherer Geländehöhe emittierten Stoffen ist nicht auszuschließen. Aufgrund der diffusen Verteilung der Stoffe im höheren Luftraum und des häufig sehr weitreichenden Weitertransports wird sich voraussichtlich nur ein unbedeutender Anteil der Emissionen im Naturschutzgebiet ablagern.

Erhebliche Auswirkungen

Nachteilig: Die Umsetzung der gewerblichen Bauflächen kann zu einem Verlust oder einer Beeinträchtigung von Knicks in einer Größenordnung von 1.500 m Gesamtlänge und zu einer Überplanung von naturnahen Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren auf ca. 1,1 ha führen.

Vermeidung von Konflikten

Die Größe des Gewerbegebiets wurde auf den tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt.

Zur südlichen Spitze des Naturschutzgebiets wird ein Mindestabstand von 40 m eingehalten.

Empfehlungen für die nachfolgende Planungen: Erhaltung von Knicks und deren Überhälter, insbesondere als äußere Eingrünung des Vorhabengebiets und entlang von Wegen.

11.1.7 Schutzgut Tiere

Untersuchungs­rahmen

Natura 2000-Gebiete, faunistisches Potential, besonders bzw. streng geschützte Tierarten.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Ortsbesichtigung im Sommer 2017 zur Einschätzung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope,

Geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Nord in der Gemeinde Barsbüttel, Dokumentation der faunistischen Erhebungen (B.i.A. 2013),

Erweiterung Möbelhaus Höffner in Barsbüttel, Kreis Stormarn, Biologische Erfassungen und Artenschutz-Beitrag (leguan 2013),

Plausibilitätskontrolle Brutvögel, Geländekartierung Amphibien und Höhlenbaumkartierung zur Identifizierung potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1.54 "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" (B.i.A., in Bearbeitung),

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012).

Beschreibung

Der vom Vorhaben betroffene Landschaftsausschnitt ist hinsichtlich der Fauna insbesondere relevant für Vogelarten der Halboffenlandschaft sowie für Fledermäuse.

Für das Vorhabengebiet liegen zwei faunistische Gutachtenaus dem Jahr 2013 vor. Zur Aktualisierung der Daten wurden vom Büro B.i.A. im Jahr 2017 eine Plausibilitätskontrolle für die Brutvögel und ergänzende Geländekartierungen bezüglich Amphibien und Fledermäusen durchgeführt. Ein Gutachten ist in Bearbeitung. Die Ergebnisse der Erfassungen und Bewertungen wurden bereits mündlich übermittelt und fließen in die nachfolgenden Ausführungen mit ein.

Brutvögel im Plangebiet

Für die geplante Gewerbegebietserweiterungsfläche wurden 24 Brutvogelarten festgestellt (B.i.A. 2013). Innerhalb des Betrachtungsraums dominieren deutlich die Gehölzbrüter mit überwiegend ubiquistischen Arten wie Amsel, Buchfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Blaumeise, Kohlmeise und Zilpzalp, die nur geringe Ansprüche an die Struktur ihrer Bruthabitate stellen. Stärker auf halboffene strukturreiche Landschaften mit linearen Gehölzstrukturen sind die ebenfalls angetroffenen Arten Goldammer, Dorngrasmücke, Bluthänfling und Klappergrasmücke angewiesen. Als Bodenbrüter wurden die Feldlerche (RL 3 in SH) und die Schafstelze mit geringer Brutdichte erfasst. Als weiterer Bodenbrüter wurde ein Brutpaar der Wachtel (RL 3 in SH) festgestellt (leguan 2013).

Im Bereich des Regenrückhaltebeckens wurden im Jahr 2012 zudem Bachstelze und Flussregenpfeifer beobachtet. Diese Vorkommen konnten im Jahr 2017 nicht bestätigt werden, was sich auf eine inzwischen erfolgte Vegetationsentwicklung auf den vormals kiesigen Flächen zurückführen lässt.

Insgesamt treten ganz überwiegend häufige, weit verbreitete Vogelarten auf. Allein die Feldlerche (RL 3 in SH) und die Wachtel (RL 3 in SH) gelten in Schleswig-Holstein als gefährdet.

Neben den Brutvögeln konnten zudem Rastvögel und Nahrungsgäste wie Steinschmätzer, Wiesenpieper, Kolkrabe, Mäusebussard und Rabenkrähe beobachtet werden.

Die Maßnahmenflächen südlich des Stellauer Wegs haben insgesamt einen höheren Struktur- und Artenreichtum.

Vogelbestand Stapelfelder Moor

Im Rahmen der Kartierungen wurde auch der Vogelbestand des Stapelfelder Moores stichpunktartig und überblicksmäßig von den Wegen aus erfasst. Der Vogelbestand des Gebietes lässt sich durch überwiegend ungefährdete, aber dennoch hinsichtlich ihrer Habitatansprüche teils sehr spezialisierte und anspruchsvolle Arten charakterisieren. Kennzeichnend sind in erster Linie Wasservogel-Arten wie Graugans, Stock-, Krick- und Löffelente sowie Rothalstaucher, die das zentrale Moorgewässer, vereinzelt aber auch das Kleingewässer innerhalb des Grünlandkomplexes zur Brut und zur Rast nutzen. Brutnachweise gelangen nur für die Graugans, für die weiteren Arten ist eine Brut aber nicht auszuschließen, da die Habitatausstattung des Gebietes durchaus den Ansprüchen der Arten entspricht.

Neben den Wasservogel-Arten sind vor allem Sumpfbewohner wie Rohrweihe und Kranich charakteristisch für den Moorkomplex. Auch für diese beiden Arten ist vor dem Hintergrund der Habitatausstattung ein Brutvorkommen möglich. So besiedelt der Kranich nasse ungestörte Sumpfwälder, und auch die Rohrweihe brütet neben Schilfröhrichten auch in nassen vegetationsreichen Sumpfflächen.

Bezeichnend für die den Kernbereich des Naturschutzgebietes umgebenden Grünlandflächen sind schließlich Kiebitz und Neuntöter. Der gefährdete Kiebitz bleibt im Gebiet auf die feucht beeinflussten Bestände im Südosten des Gebietes beschränkt, während der Neuntöter in den die trockeneren, durch Knicks gegliederten Standorten im Westen des NSG nachgewiesen werden konnte.

K. Jödicke fasst zusammen, dass das während der Überblickskartierung 2012 ermittelte Arteninventar bezüglich der gefährdeten und anspruchsvollen Arten eine gute Übereinstimmung mit den wenigen vorliegenden Literaturhinweisen zeigt (vgl. Haacks 1998, Zusammenfassung in BSU 2002). Er ergänzt, dass Haacks (1998) darauf hinweist, dass die betreffenden Arten wie Rohrweihe, Löffel- und Krickente, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine und Bruchwasserläufer nicht im Gebiet brüten, aber dieses zur Nahrungssuche und Rast nutzen. Anhand der Begehungen im Jahr 2012 kann eine zumindest sporadische Brut der meisten Arten allerdings nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Amphibien

Da im Plangebiet nördlich des Stellauer Wegs im Jahr 2012 weder geeignete Laichgewässer noch qualitativ ausreichende Sommerlebensräume vorkamen, war dort, bis auf gelegentliche Einzelfälle, mit einem Vorkommen von Amphibien nicht zu rechnen. Im angrenzenden Naturschutzgebiet konnten Erdkröte und Grasfrosch erwartet werden. Zudem erschien ein Vorkommen weiterer Arten wie Moorfrosch und Teichmolch potenziell möglich. Ob auch der 1976 im Gebiet nachgewiesene Laubfrosch (RL 3 in SH) aktuell noch vorkommt, war fraglich.

Inzwischen wurde südlich der Vorhabenfläche ein Regenrückhaltebecken angelegt. Während der Geländeerfassungen im Jahr 2017 gelangen lediglich Nachweise des Grasfrosches und der weit verbreiteten Erdkröte, die das Regenrückhaltebecken als Laichgewässer nutzen. Da im Gewässer auch Stichlinge nachgewiesen wurden, ist ein Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Amphibienarten wie Moorfrosch und Laubfrosch unwahrscheinlich. Der Oberlauf der Barsbek war schon im Frühjahr zu großen Teilen trocken gefallen, hier konnten keine Amphibien-Nachweise erbracht werden.

Reptilien

Eine Nutzung des Plangebiets durch Reptilien ist nicht vollständig auszuschließen, da vor allem die zum Teil lückigen Brachflächen im Südwesten bereichsweise geeignete Lebensraumstrukturen aufweisen. Es ist jedoch allenfalls mit kleinen Beständen der anspruchslosen Waldeidechse und ggf. der Blindschleiche zu rechnen. Weitere geeignete Strukturen finden sich abschnittsweise in lückigen und sonnenexponierten Saumbereichen im Süden des Redders. Für die anspruchsvolleren Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, Zauneidechse und Schlingnatter, liegen jedoch weder Nachweise für die nähere und weitere Umgebung noch geeignete Habitatbedingungen vor.

Für den Komplex des angrenzenden NSG liegen Nachweise für die Waldeidechse vor. Ein Vorkommen weiterer Arten ist hier ebenfalls nicht wahrscheinlich.

Fledermäuse

Der altbaumreiche Redder entlang des Stellauer Wegs stellt als lineare Gehölzstruktur eine bedeutsame Leitstruktur für Jagdflüge von Fledermäusen dar und bietet infolge des Auftretens zahlreicher Altbäume auch ein Potenzial für Tages- und Wochenstubenquartiere. Im Komplex mit den sich südlich anschließenden Brachflächen und Aufforstungen stellt der Redder zudem ein geeignetes Nahrungshabitat für Fledermäuse dar.

Im Plangebiet konnten von den derzeit 15 in Schleswig-Holstein heimischen Fledermausarten mindestens sechs Arten nachgewiesen werden (leguan 2013). Stark gefährdete und anspruchsvolle Arten sind allerdings nicht zu erwarten. Als charakteristische und regelmäßig in größerer Zahl auftretende Arten ist vor allem mit Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus zu rechnen. Beide Arten zählen zu den häufigen und anpassungsfähigen Siedlungsfledermäusen. Arten wie Großer Abendsegler und Wasserfledermaus dürften das Plangebiet vor allem als Jagdhabitat bzw. zum Übertagen nutzen. Weitere sporadisch als Nahrungsgäste auftretende Arten sind nicht auszuschließen.

Sonstige Arten

Generell ist aufgrund der teilweise strukturreichen Landschaftsausstattung des Plangebiets und seines Umgebungsbereichs mit Altbaumbeständen, Brachen und sonstigen Gehölzbeständen mit dem Vorkommen zahlreicher Insekten- und Arthropoden-Arten der Gruppen Heuschrecken, Schmetterlinge, Käfer und Spinnen zu rechnen.

Weiterhin sind im Plangebiet eine Reihe an weit verbreiteten Säugetierarten vertreten, unter denen auch einige Arten, wie z.B. der Maulwurf und der Igel, besonders geschützt sind. Für die planungsrelevante, weil artenschutzrechtlich relevante Haselmaus sind Vorkommen wenig wahrscheinlich, aber nicht vollständig auszuschließen. Aktuelle Nachweise der Art (2002/2003) liegen in etwa 5 km zum Plangebiet, was die generelle Präsenz der Art im Raum darlegt.

Gesetzlicher Schutz: Europäische Vogelarten, Amphibien, Reptilien und einige Säugetierarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt; Fledermäuse und die genannte Haselmaus sind darüber hinaus Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie und gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützt. Die südliche Ecke des Naturschutzgebiets "Stapelfelder Moor" grenzt an die nordöstliche Ecke des Plangebiets.

Vorbelastung

Störung durch Erholungsnutzung (Spaziergänger, Radfahrer, Hunde), 380 kV-Freileitung, intensive landwirtschaftliche Nutzung nördlich des Stellauer Wegs  sowie Gebäude des Gewerbegebiets mit bis zu 44 m Höhe.

Bewertung

Bewertungskriterien: Seltenheit des Lebensraums (landesweite, regionale Bedeutung) sowie Vorkommen gefährdeter Arten mit enger Lebensraumbindung.

Hinsichtlich der faunistischen Lebensraumqualität wird dem Plangebiet aufgrund des Vorkommens überwiegend weit verbreiteter Arten eine allgemeine Bedeutung zugeordnet. Besondere Bedeutung haben der Stellauer Weg als Leitstruktur und als Jagdgebiet für Fledermäuse, sowie einzelne größere Knicküberhälter hinsichtlich der Funktion als Sommer- oder Winterquartier für Fledermäuse.

Auswirkungen

Eine Bebauung der siedlungsnahen Flächen führt zu Verlusten von rund 15 ha  faunistischem Lebensraum überwiegend allgemeiner Bedeutung. Dabei kann die Beseitigung einiger älterer Knick-Überhälter zu Verlusten von artenschutzrechtlich relevanten Fledermausquartieren und die Beseitigung von Knicks zum Verlust von Lebensräumen der artenschutzrechtlich relevanten Haselmaus führen.

In Bezug auf die weitere Umgebung können während der Bauphase oder betriebsbedingt durch Emissionen (Lärm, Bewegung) sowie anlagebedingt durch hohe Baukörper potenziell Beeinträchtigungen durch Scheuchwirkung auf scheuchempfindliche Vogelarten auftreten (BHF 2012). Von einer Scheuchwirkung wären insbesondere potenziell vorhandene Wiesenvögel im Naturschutzgebiet betroffen, welche die feuchten Grünlandflächen als Rastplatz und als Nahrungsgebiet nutzen. Die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung durch Lärm- und Bewegungsemissionen ist allerdings gering, da die Entfernung zwischen geeigneten Wiesenvogellebensräumen und den geplanten Gewerbeflächen mindestens 300 m beträgt.

Durch das geplante Vorhaben ist zudem die Horizonterhöhung durch hohe Gebäude als Störeinfluss zu betrachten, da insbesondere Wiesenvögel auch im Anflug hierauf bereits empfindlich reagieren können. In der heutigen Situation stehen bereits 300 m nördlich des Weihers Gebäude und Stallanlagen eines Reiterhofs und 450 m südlich des Wiesenareals die bis zu 44 m hohen Gebäude des Möbelhauses im Gewerbegebiet Barsbüttel. In 600 m Entfernung zum Weiher bzw. 700 m Entfernung zu den Grünlandbiotopen verläuft eine 380 kV-Freileitung mit annähernd 70 m hohen Freileitungsmasten. Darüber hinaus gibt es direkt innerhalb und randlich des Naturschutzgebiets Kulisse bildende Gehölzstrukturen, die von den Vögeln anscheinend toleriert werden. Vor diesem Hintergrund dürfte ein Herannahen von neuen Gebäuden bis auf 300 m Entfernung zu den wertgebenden Biotopstrukturen keine maßgeblichen Beeinträchtigungen durch Scheuchwirkung auslösen, sofern die Gebäude hinter Gehölzstrukturen versteckt werden können bzw. in den Randbereichen nicht deutlich höher sind als die Gebäudeanlagen des Reiterhofs.

Erhebliche Auswirkungen

Nachteilig: Es wird großräumig auf ca. 15 ha ein faunistischer Lebensraum mit Vernetzungsfunktionen (Redder) überplant. Zudem können möglicherweise potenziell im Naturschutzgebiet vorkommendende Wiesenvögel durch herannahende Bebauung beeinträchtigt werden.

Im Rahmen nachfolgender Planungen lassen sich mögliche erhebliche Beeinträchtigungen von Wiesenvögeln durch eine Begrenzung der Gebäudehöhen voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß reduzieren.

Vermeidung von Konflikten

Die Größe des Gewerbegebiets wurde auf den tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt.

Zwischen der südlichen Spitze des Naturschutzgebiets und den geplanten gewerblichen Bauflächen verbleibt als Puffer eine 40 m breite Grünfläche.

Zwischen den Wiesenvogellebensräumen des Naturschutzgebiets und den gewerblichen Bauflächen wird ein Abstand von 300 m eingehalten.

Empfehlungen für die nachfolgenden Planungen: Erhaltung von Knicks und deren Überhälter, Begrenzung und Staffelung der Gebäudehöhen auf ein für die Avifauna des Naturschutzgebiets verträgliches Maß, Eingrünung der neuen Baukörper durch Gehölze.