Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Regionalplan für den Planungsraum I (RP I)

Die zeichnerische Darstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I enthält für die Gemeinde Barsbüttel folgende Inhalte:

2.3 Zielabweichungsverfahren

Die Gemeinde Barsbüttel hat am 18.05.2017 die Unterlagen für den Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel zur Genehmigung eingereicht.

Die Gemeinde möchte von den Zielen der in den Ziff. 4.2 (Regionaler Grünzüg, Grünzüge) und Ziff. 5.3. (Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume um Hamburg) des Regional­plans für den Planungsraum I abweichen und beantragt daher parallel ein Zielab­weichungs­verfahren gemäß § 4 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes für das Plangebiet der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf der Ebene der verbindlichen Bauleit­planung des  Bebauungsplanes Nr. 1.54 „Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg".

Die Neuausweisung von 15 ha Gewerbeflächen ist bereits grundsätzlich mit der Landes-planung abgestimmt und wurde bereits 2012 als unstrittig hinsichtlich der Größe angesehen.

Da die Gemeinde Barsbüttel z.Zt. keine Gewerbeflächen anbieten kann, wandern erste  ortsansässige Firmen aus der Gemeinde Barsbüttel ab. Eine weitere Abwanderung ortsan­sässiger Firmen möchte die Gemeinde Barsbüttel durch die Entwicklung neuer gewerblicher Bau­flächen langfristig verhindern.

Mit Schreiben vom … wurde der Gemeinde Barsbüttel durch das Innenministerium eine Genehmigung auf Zielabweichung erteilt.

2.4 Landschaftsplan - 1. Fortschreitung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel wurde im Jahr 1998 festgestellt.

Die planerischen Aussagen des Landschaftsplanes sind durch gemeindliche Entwicklungen vielerorts überholt. Insbesondere in den Randbereichen der Ortslage Barsbüttel.

Die im Landschaftsplan und im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Ziele für bauliche Entwicklungen sind weitgehend ausgeschöpft. Einige der gemeindlichen Flächen­zuweisungen gehen bereits über die Zielsetzungen des Landschaftsplanes hinaus. Auch die grundsätzlichen Vorgaben des ursprünglichen Flächennutzungsplanes, auf denen die Vielzahl an F-Planänderungen (ca. 40 Änderungen) aufbaut, sind durch die erfolgten bau­lichen Erweiterungen und die Umsetzung geplanter Verkehrsanbindungen inzwischen über­holt. Vor diesem Hintergrund sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, die zukünftig ange­strebten Flächenentwicklungen in der Gesamtschau vorausschauend zu ordnen und planungs­rechtlich vorzubereiten.

Dieses erfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie einer aktuellen Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Barsbüttel.

Eine entsprechende Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde durch den Kreis Stormarn durch die amtliche Bekanntmachung zur 13. Kreisverordnung vom 20.09.2017 zur Änderung der „Kreisverordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemeinde Barsbüttel vom 05.09.1968" genehmigt.

Ein bestehender  Wanderweg/Radweg zur Verbindung der Ortsteile sowie ein sonstiger Wander­weg/Radweg queren das Plangebiet. Diese wurden entsprechend in das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 1.54 aufgenommen.