Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

TEIL 1 – B E G R Ü N D U N G

zum Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Kappeln, Kreis Schleswig-Flensburg, - „Bebauung an der Eckernförder Straße gegenüber der Jugendherberge“ -

Die gegenüber dem Entwurf geänderten Textpassagen sind durch einen schwarzen Balken am linken Textrand kenntlich gemacht.

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Südosten des Kappelner Stadtgebietes im Ortsteil Kopperby zwischen der Eckernförder Straße und der Bundesstraße 203. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 19/59 und 19/62 sowie Teilflächen der Flurstücke 19/57 und 92 der Flur 4 Gemarkung Loitmark. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Westen durch die Eckernförder Straße,
  • im Norden durch Wohnbaugrundstücke,
  • im Osten durch die Bundesstraße 203 und
  • im Süden durch eine Verbindungsstraße von der B 203 zur Eckernförder Straße sowie angrenzend gewerbliche genutzte Flächen (Tankstelle, Schnellrestaurant).

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,39 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.