Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11.2.1 Natura 2000-Gebiete

Für Pläne oder Projekte, die zu Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen können, ist die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung vorgesehen.

Im Geltungsbereich der 40. Änderung des F-Plans und dessen relevantem Umfeld sind keine Natu-ra 2000-Gebiete vorhanden. Daher ergeben sich durch das Vorhaben auch keine Beeinträchtigun-gen von Schutzgebieten gemeinschaftlicher Bedeutung

11.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope

Im Vorhabengebiet befinden sich gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützte Knicks. Sofern im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Beseitigung oder Beeinträchtigung durch angrenzende Nutzungen nicht über geeignete Festsetzungen vermieden werden kann, ist eine Aus-nahme gemäß § 30 (3) BNatSchG i.V. m. § 21 (3) LNatSchG oder eine Befreiung gemäß § 67 BSchG bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

11.2.3 Wald gemäß LWaldG

Im Plangeltungsbereich und angrenzend befinden sich Gehölzanpflanzungen und Gebüsche, die den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes unterliegen und als Wald gemäß § 2 LWaldG einzu-stufen sind.

Vor der Umsetzung der geplanten Vorhaben ist es erforderlich, für die betroffenen Bereiche inner-halb des Plangebiets Waldumwandlungen durchzuführen und darüber hinaus bei der nachfolgen-den verbindlichen Bauleitplanung möglicherweise in das Plangebiet hineinragende Waldabstands-bereiche außerhalb stehender Waldflächen zu berücksichtigen.