Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziele der Planung

Entsprechend den Vorgaben des Ursprungsbebauungsplanes Nr. A2 wurden die Grundstücke 'Ahornweg' Nr. 45 bis 51 in einer offenen Bauweise bebaut. Die Grundstückseigentümer dieser Grundstücke sind mit dem Wunsch an die Gemeinde getreten, die zweite Reihe auf den verhältnismäßig tiefen Grundstücken im Sinne einer Nachverdichtung bebauen zu dürfen. Eine weitere Ausnutzung der Grundstücke ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A2 nicht möglich, da die Baufenster bereits vollständig ausgefüllt sind.

Die Gemeinde beabsichtigt mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 eine Nachverdichtung und somit vier zusätzliche Baugrundstücke im Innenbereich zu ermöglichen.

Mit der Planung wird das folgende städtebauliche Ziel verfolgt:

  • Schaffung von Baugrundstücken, um den örtlichen Bedarf an Wohnraum zu decken.

2. Aufstellungsbeschluss und rechtliche Grundlagen

Die Gemeindevertretung Ammersbek hat in ihrer Sitzung am 11.10.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 für das Gebiet südlich des Eschenweges und westlich des Ahornweges beschlossen. Dieser wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 erfolgt nach dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. S. 1057), i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I. S. 1057), der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I. S. 1057), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009, zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015, dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.05.2016, und der aktuellen Fassung der Landesbauordnung (LBO).

Gemäß § 245c Abs. 1 BauGB ist die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 nach den Vorschriften des am 13.05.2017 in Kraft getretenen Baugesetzbuches fortzuführen. Dies liegt darin begründet, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem 15.05.2017 begonnen wurde.

3. Stand des Verfahrens

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 wird im Verfahren nach § 13 a BauGB 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' aufgestellt. Das Verfahren nach § 13 a BauGB kann im vorliegenden Fall angewendet werden, da es sich bei der 4. Änderung um eine geringfügige Nachverdichtung handelt und die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Hiernach kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Gebrauch.