Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Wirkfaktoren

Nachfolgend werden tabellarisch die Faktoren/Eigenschaften des Vorhabens aufgeführt, die bei Umsetzung des Bauleitplans auf die Umwelt einwirken (Wirkfaktoren) und somit zu einer relevanten Betroffenheit von einzelnen Schutzgütern führen können. Es wird unterschieden zwischen bau- und anlagenbedingten sowie betriebsbedingten Auswirkungen und Auswirkungen beim Rückbau von Vorhaben, negativer wie positiver Art. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren sind von Dauer und umfassen die Beeinträchtigungen und eventuelle positive Auswirkungen, welche das fertige Vorhaben und deren Betrieb an sich verursacht. Da sich beim Vorhaben die betriebs- und anlagebedingten Faktoren kaum unterscheiden, werden diese zusammen beurteilt.

Ausgehend von den Planungen ergeben sich folgende potenzielle Wirkungen:

Tab. 1: Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter

Baubedingt
erhöhte Staub-, Lärm-, Geruchs-, Licht- und Abgasemissionen sowie Erschütterungen durch Bautätigkeiten und BaustellenverkehrMensch, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen
Baustelleinrichtungen, Lagerflächen etc., auch temporärBoden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Landschaftsbild
Dauerhafter Lebensraumverlust durch Überbauung und BeschattungPflanzen, Tiere
Wasserhaltung beim Fundamentbau der GebäudeWasser
Aushub eventueller BodenkontaminationenBoden
Schädigung bisher unentdeckter archäologischer Funde im Rahmen von BaumaßnahmenKulturgüter
Erzeugung von Abfall auf der Baustelle, Verpackung etc.Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser
Optische Störungen (Scheuchwirkungen) durch die Anwesenheit von Menschen und MaschinenTiere
Anlagen- und betriebsbedingt
Staub-, Lärm-, Geruchs-, Licht- und AbgasemissionenMensch, Pflanzen, Tiere, Luft, Klima
Erzeugung von Abfällen im Rahmen von Wartungsarbeiten der Maschinen (u.a. Fette, Öle, Reinigungsmittel, entleerte Behältnisse, Verpackungsmaterial, Putzlappen) Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser
Störwirkung/Hinderniswirkung aufgrund der Größe der BaukörperLandschaft, Landschaftsbild, Tiere, Kulturgüter, Sachgüter
Versiegelung durch Zuwegungen, Lagerflächen, Gebäude Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Landschaftsbild

Schutzgut Mensch

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c). Die Sicherung der Grundlage für Leben und Gesundheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft ist zudem im § 1 BNatSchG verankert. Für das Schutzgut Mensch werden vor allem Beeinträchtigungen der Gesundheit vorwiegend durch Lärm und andere Immissionen sowie Einschränkungen von Erholungs- und Freizeitfunktionen und der Wohnqualität betrachtet. Gehen von dem Vorhaben auch Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auf benachbarte Flächen des Bebauungsplanes aus, so werden auch diese beschrieben.

Basisszenario

Wohnfunktion

Innerhalb des Plangebietes ist ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten vorhanden. Die Zufahrt kann über beide der vorhandenen Zufahrten erfolgen. Alle weiteren Gebäude dienen wirtschaftlichen Zwecken (Landwirtschaft, Erdbauunternehmen). Das nächstgelegene benachbarte Wohnhaus befindet sich 40 m von der südlichen Geltungsbereichgrenze entfernt.

Immissionen, Störfallbetrieb

Immissionen wie Geruch, Lärm und Staub gehen vom örtlichen Verkehr auf der angrenzenden Landesstraße 149 sowie der landwirtschaftlichen Nutzung auf den umliegenden Acker- bzw. Grünlandflächen aus.

Es bestehen Lärm-, Staub- ,Licht-, Abgas- und in geringem Maße Geruchsimissionen aus den bestehenden Nutzungen im Plangebiet.

Eingetragene Störfallbetriebe (Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung in Schleswig- Holstein) sind nicht im Umfeld des Plangebietes (weniger als 300 m) vorhanden.

Erholungsnutzung

Die Marschlandschaft eignet sich grundsätzlich gut für eine naturnahe Erholung. Weite, Ruhe und zahlreiche nicht stark befahrene Straßen wie Gemeindewege bzw. Radwege können gut für sportliche Aktivitäten wie Wandern bzw. Radfahren oder für Vogelerkundungen genutzt werden. Die Nähe zu Friedrichstadt, welche ein touristischer Anziehungspunkt ist, und damit zur Eider ist sehr attraktiv. In diesem Zusammenhang sei auch die weit sichtbare und sehenswerte Eider-Stahlbrücke im Norden des Plangebietes zu nennen. Das Plangebiet, öffentlich nicht zugänglich, trägt nur in sehr geringem Umfang zur Erholungseignung bei. Aufgrund des allgemeinen Gehölzbestandes und des kleinräumigen Waldareals hat es eine strukturierende Wirkung und besitzt dadurch eine Blickfangfunktion für Erholungssuchende.

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit

Das Plangebiet wird u.a. für die Landwirtschaft (Viehhaltung) genutzt. Innerhalb des Gebietes steht dafür artenarmes Wirtschaftsgrünland zur Verfügung. Die weitere Umgebung ist von intensiver Landwirtschaft auf Acker- und Grünlandflächen geprägt, wobei der Ackerflächenanteil überwiegt.