Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Wohnfunktion

Es werden zwei weitere Wohneinheiten zur Verfügung stehen, was zu einer positiven Entwicklung für die Betriebsleiter beiträgt.

Immissionen durch die Betriebserweiterung

Durch die Erschließung zweier Wohneinheiten ist so gut wie nicht mit erhöhten Immissionsbelastungen durch zusätzlichen Verkehr zu rechnen. Einige Freilagerflächen, die mangels Alternativen eingerichtet werden mussten, können zugunsten der neuen Hallen aufgelöst werden. Lärmverursachende Tätigkeiten können nach Umsetzung der Planungen innerhalb der Gebäude durchgeführt werden und sind dadurch geräuschärmer. Zudem können Reparatur- und Wartungstätigkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt durchgeführt werden. Die Immissionen aus der Umgebung bleiben unverändert. Geruchsimmissionen sind nicht zu erwarten. Mit erhöhten Immissionen am benachbarten (Entfernung ca. 40 m) Wohnhaus ist nicht zu rechnen. Es können erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden.

Erholungsfunktion

Es werden keine öffentlich zugänglichen Wege verändert. Es wird kein Attraktivitätsverlust der näheren und weiteren Umgebung einhergehen, da die Gehölzstrukturen und die kleine Waldfläche unberührt bleiben.

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit

Teile der Grünlandflächen werden durch Wohnbebauung bzw. Maschinenhalle überbaut und stehen nicht mehr zur Verfügung.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung

Es sind keine Maßnahmen vorgesehen.

Ergebnis: Durch die Erweiterungsmaßnahmen werden sich die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter verbessern. Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erkennen.

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

Bei der schutzgutbezogenen Betrachtung der Landschaft stehen das vorhandene Landschaftsbild, prägende Elemente sowie visuelle Eindrücke des Betrachtenden im Mittelpunkt. Dabei sind die Elemente von Bedeutung, die die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes mitprägen. Im § 1 BauGB wird der Beitrag der Bauleitplanung zum Umgang mit dem Landschaftsbild beschrieben, in § 1 (1) Nr. 4 BNatSchG wird „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft“ als Schutzgut bestimmt.