Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung

Bei den Amphibien können Verbotstatbestände der Schädigung/Tötung von Individuen gemäß § 44 1 Nr. 1 BNatSchG durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Dies ist bezogen auf wandernde Amphibien durch eine Bauzeitenregelung oder durch das Aufstellen von Zäunen, die verhindern, dass wandernde Individuen getötet werden, zu erreichen. Abfälle während der Bauzeit und die, die während des Betriebes (Öle, Fette, Löse- und Reinigungsmittel, verschmutzte Reinigungstücher) anfallen, werden entsprechend den guten fachlichen Praktiken gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Für alle geplanten Maßnahmen wird weder in Gewässer noch in Gehölz- oder Strauchbewuchs eingegriffen. Daher sind Laich, brütende Vogelarten oder Fledermäuse bzw. andere Säugetiere nicht betroffen. Die für Flora und Fauna bedeutenden Geländestrukturen (Gehölze, Gewässer) bleiben erhalten.

Es ist zu erwarten, dass die mit dem B-Plan geschaffenen Wohngrundstücke neben der Schaffung zusätzlicher Gebäude auch einer gärtnerischen Nutzung dienen werden, die mit der Anlage weiterer strukturgebener Gehölzbereiche und sonstiger Anpflanzungen sowie eventuell kleinerer Gartenteiche einhergeht. Dies kann zu einem zusätzlichen Angebot für Vögel, Insekten, Amphibien und Kleinsäuger und einer größeren biologischen Vielfalt führen.

Ergebnis: Erhebliche negative Auswirkungen können unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere ausgeschlossen werden.

Schutzgut Fläche und Boden

Mit der Aufnahme des Schutzgutes „Fläche“ in den Katalog der zu prüfenden Umweltbelange gemäß BauGB sollen die Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Flächen, insbesondere auf den Flächenverbrauch, geprüft und minimiert werden.

Gemäß § 1 (3 und 5) BNatSchG und BauGB § 1a (2) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können. Die Funktionen des Bodens sind gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zu sichern oder wiederherzustellen. Der Boden fungiert als Filter-, Puffer- und Speichermedium u.a. für Wasser, Luft und Schadstoffe.

Danach sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden,
  • Erhalt der Bodenfunktion wo immer möglich
  • Begrenzung von Bodenversiegelung auf das notwendige Maß,
  • Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen durch Wiedernutzbarma- chung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung,
  • Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen nur im notwendigen Umfang.

Basisszenario

Bestand Fläche

s. Kap. 12.3 Flächenbedarf, Bodenbilanz

Bestand Boden

Im Bereich des Plangebietes befinden sich Kalk- und Kleimarschen aus Sand bis Schluff (Bodenübersichtskarte 1:200 000, Blatt CC 2318 Neumünster, Nummer 14). Andere Bodenformen sind nicht vorhanden. Kleimarschen sind mehr als 40 cm tief entkalkte Marschböden ohne weitere bodentypologisch relevante Ausprägungen. Sie sind durch Entkalkung aus Kalkmarschen hervorgegangen. Kleimarschen werden zum überwiegenden Teil ackerbaulich genutzt, nur die schweren, schluffig-tonig ausgebildeten Kleimarschen unterliegen zum Teil auch der Grünlandwirtschaft, was im Plangebiet im Norden und im Süden der Fall ist. Kalkmarschen zählen zu den produktivsten Standorten Schleswig-Holsteins. Sie sind bei Ackernutzung durch Winderosion gefährdet. Die Böden besitzen eine hohe Verdichtungsempfindlichkeit. Die intensive ackerbauliche Nutzung folgt aus der guten Durchwurzelbarkeit, den recht hohen natürlichen Nährstoffvorräten und der guten Wasserversorgung (vgl.Landwirtschafts- und Umweltatlas; Die Böden Schleswig-Holsteins, Entstehung, Verbreitung, Nutzung, Eigenschaften und Gefährdung ).

Das Plangebiet wird seit Jahrzehnten zu Wohn-, landwirtschaftlichen und Gewerbezwecken genutzt. Dadurch wurden bereits umfangreiche Flächen durch Versiegelungen (Gebäude) und Verdichtungen (Zuwegungen, Lagerflächen) in Anspruch genommen.

Die Kalk- und Kleimarschen haben aufgrund ihrer relativ weiten Verbreitung bei hoher Bodenfruchtbarkeit und unter Berücksichtigung der beschriebenen Belastungen an sich eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Fläche und Boden, aufgrund der gegebenen Nutzungsverhältnisse besteht allerdings für das Plangebiet eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Fläche und Boden.