Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3.2.4 Klima / Luft

Tabelle 6: Bewertungsübersicht Schutzgut Klima / Luft

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzAusbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage
janein
1Aussagen zur generellen klimatischen Situation für das PlangebietXFläche liegt trotz Einfassung mit Knicks, Gehölzen oberhalb Böschung zur Autobahn hin erhöht bzw. exponiert
2LokalklimaXlokalklimatisch bzw. hinsichtlich menschlicher Aufenthaltsqualität geeignet
3WindexpositionXaus vorherrschend westlicher Richtung durch Knick an der Kreisstraße gemindert
4SonnenexpositionX
5Verschattung(X)lediglich im Nahbereich von einzelnen Bäumen und aufgewachsenen Knicks
6MikroklimaXkeine besonderen Hinweise
7generelle Bedeutung für Klimaschutz für umgebenden RaumX
8Auswirkungen durch das Vorhaben
VerschattungXVerschattung im Nahereich größerer Gewerbebauten
Veränderung der mikrokli-matischen SituationXVeränderung im Gebäudeumfeld und über großflächigen Flächenver-siegelungen
Reversibilität des EingriffsXbedingt, nur durch Entsiegelung und Gebäudeabbruch

5.3.2.5 Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften

Tabelle 7: Bewertungsübersicht Flora / Fauna /Biologische Vielfalt/ Relief

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzAusbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage
janein
Bestandskarte erstelltX
1VegetationXBis auf die umsäumenden und die zentral in O-W-Richtung untergliedernden Knickreihen Ackerland, Knicks mäßig in Vielfalt der Gehölzarten (Schwarzer Holunder, Hasel, Schlehe, Eiche, Hainbuche, Birke, Brombeere, Rotbuche, Weide, Wildrose, etc.), -zusammensetzung und -verteilung (vgl. Bestandskarte). Die Gehölzsituation im Bereich des bisherigen RRB wurde als Pflegemaßnahme zurückgeschnitten und hier hat sich bislang noch keine neue, bedeutende Stauden- und Grasvegetation wieder entwickelt, zumal der Gewässerrand im Südosten gärtnerisch gestaltet und genutzt war. In dem RRB zeigte sich eine Gewässervegetation mäßig nährstoffreicher kleinerer Still-gewässer.
2Auswirkungen durch das Vorhaben
Reduzierung/WandelXBeseitigung der großflächigen Ackerstandorte und damit verbun-denen Habitaten verschiedener Tierarten
zu Wald im südöstlichen Winkel wird ein 30 m Waldschutzstreifen berücksichtigt
3Geschützte Biotoptypen
Auswirkung durch das VorhabenXBeseitigung des zentralen Knicks sowie 2 Durchbrüche für die Straßenanbindung in den Knick am Nordrand
Beseitigung, FunktionsverlustXEinschränkung des Werts der bisherigen Knicks in verbleibender Funktion innerhalb Gewerbegebiet
4Prägnante Einzelbäume/GruppenXStieleiche Stammdurchmesser 0,60 m im Knick im Nordwesten, Stieleiche Stammdurchmesser 1,20 m mittig im Knick am Südrand sowie weitere Überhälter siehe Bestandskarte
5Sonstige GehölzeInsbesondere auf dem Ostrand der Fläche in Form des Bewuchses der Autobahnböschung und oberhalb stehender größerer Bäume
6Auswirkungen durch das Vorhaben
XEinhaltung von zumindest Kronen-traufbereich + 1,5 m Abstand zwischen Bebauung und alter Eiche sowie bei anderen das Landschafts-bild prägenden Bäumen (=> rund 0,60 m Stammdurchmesser)
XFestsetzung 3 m Knickschutz-streifen zzgl. 9 m Gebäudeabstand ab Knickfuß = 1 x H / bei 12 m Gebäudehöhe
7LandesbiotopkartierungX
8FloraXBetroffenheit im Bereich der bishe-rigen Knickstreifen, auffällige, ausgeprägte Vorkommen von gewöhnlichem Rippenfarn (Blechnum spicant), Rotem Fingerhut (Digitalis purpurea), aber auch Verbreitung von Neophyten Sachalin- bzw. Japanknöterich in Knick am Südrand mit Ausbrei-tungstendenz in angrenzende Ausgleichsfläche
9Besondere Artenvorkommen Flora-Angaben dazu nicht vorliegend, Besonderheiten nicht zu erwarten
10Auswirkungen durch das Vorhaben(X)Beseitigung einzelner Arten
11Fauna
12Artenschutzfachbeitrag XArtenschutzfachbeitrag, erstellt auf Basis einer Potentialabschätzung mit worst-case-Annahmen, vom März 2021 und Ergänzungen aus Amphibienuntersuchung verfügbar
13Vogelartenvorkommen-Nicht ausgeschlossen werden können 41 Brutvogelarten, darunter die des Neuntöters, zudem können Gastvögel zeitweise als Nahrungs-gäste im Vorhabengebiet vorkommen.
14AmphibienvorkommenXdas Regenrückhaltebecken im Norden ist als Laichgewässer für Amphibien, darunter auch des streng geschützten Kammmolches, geeignet, was sich jedoch aus gezielten Untersuchungen nicht als Vorkommen bestätigte.
15Reptilienvorkommen-Häufigere Arten wie Ringelnatter und Waldeidechse können nicht ausgeschlossen werden, es sind keine geeigneten Habitate für nach FFH Anhang IV geschützte Reptilien vorhanden.
16Sonstige Säugetiere-keine Artenschutzrelevanz
17FledermäuseXDas Vorhabengebiet bietet 9 verschiedenen Fledermausarten geeignete Lebensraumbedingungen in Form eines Teilbereiches eines großräumigen Nahrungsnetzes sowie in Form von Flugrouten im Verlauf der Knicks; außerdem geeignete Quartierstrukturen in Spalten, Rissen und Höhlen von alten Bäumen.
18HaselmausXDas Plangebiet liegt nicht im bekannten Verbreitungsgebiet der Art.
19FischeXim Regenrückhalteteich wahrschein-liches Vorkommen von Kleinfischen; keine Artenschutzrelevanz
20Insekten-Das Vorhabengebiet liegt im Verbreitungsraum des nach Anhang IV der FFH-Richtlinie europarecht-lich geschützten Juchtenkäfer (Eremit) Osmoderma eremita und bietet potentiell geeig-nete Lebensraumbedingungen in Form der alten Eiche am Südrand. Ansonsten keine besonders vielfäl-tigen Lebensraumvoraussetzungen für Insekten.
21Angaben aus Unterlagen LLUR-
22Angaben und Hinweise von Dritten-
23Sonstige Angaben zu streng geschützten Arten-
24Angaben zur BiodiversitätXBiodiversität mäßig
25Auswirkungen durch das Vorhaben
XAmphibienvorkommen im bisherigen RRB werden durch Verfüllung dieses beseitigt; Betroffenheit für 41 nicht aus-zuschließende Brutvogelarten durch Habitatveränderung; Betroffenheit für 9 nicht auszu-schließende Fledermausarten durch Veränderung Jagdrevier, Flugrouten und Quartierstrukturen
26Reversibilität des EingriffsXdauerhaft

5.3.2.6 Landschaftsbild

Tabelle 8: Bewertungsübersicht Landschaftsbild

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzAusbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage
janein
1Angaben zur generellen SituationXDas Landschaftsbild wird als unbe-baute Agrarlandschaft innerhalb einer Einfassung und Untergliede-rung von Knicks wahrgenommen.
2Sichtbeziehungen von außen auf den GeltungsbereichXGegenwärtige Blickbeziehung von einzelnen Gebäuden im Verlauf der Kreisstraße, von Wohnbauten im bestehenden Gewerbegebiet sowie von Verkehrsteilnehmern an bzw. auf der Kreisstraße; keine besondere Bedeutung
3Sichtbeziehungen von innen auf die UmgebungXAusblick nach Westen auf den im Verlauf der Kreisstraße bestehen-den Knick und Straßenbaumbe-stand, nach Südosten auf den Baumbestand des Waldes sowie im Bereich der Ausgleichsfläche und des Friedhofs und in östlicher Rich-tung auf den höheren Baumbestand oberhalb der Böschung zur A 21.
4Landschaftsprägende BäumeXwie bereits benannt und aus der Bestandskarte ersichtlich
5Vorbelastungen und BeeinträchtigungenXkeine wesentlichen für das Landschaftsbild
6Auffällig störende ElementeX
7Auswirkungen durch das Vorhaben
Beanspruchung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das Land-schafts- und OrtsbildX
Überformung der ländlichen oder örtlichen Kulturlandschaft(X)Ergänzung der bereits nördlich stehenden Gewerbebauten durch weitere, bis zu 12 m hohe Bauten. Die durch Gewerbe strukturierte landschaftliche Umgebung wird somit durch die zulässigen Neubau-ten nicht grundsätzlich neuartig überformt. Zum parkartigen Cha-rakter um Kirche und Friedhof von Wankendorf besteht eine ausrei-chende Distanz.
Fernwirkung(X)Bei ausgeschöpfter Maximalbau-höhe von 12 m, jedoch durch Vorgabe für Dachbegrünung und/oder Photovoltaik einge-schränkt; durch Eingrünung und Waldumgebung nach Södosten landschaftlich anteilig integriert. Gemeinsamer Werbephylon mit Standort in Teilfläche GE 1A nahe zur Straße Kirchtor / K 43
Reversibilität des EingriffsXnur bei Abbruch künftiger Gewerbe-bauten und Renaturierung gegeben